Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 48 Seiten
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Tage pro Jahr) bis zu 100 Tage jährlich freiwillig Dienst leisten, als besoldeten Militärdienst ohne Anrechnung an die Ausbildungsdienstpflicht. Auch Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer von Sportsoldatinnen und -soldaten sowie Funktionäre können sich in den Fachstab Sport einteilen lassen, unter einschränkenden Voraussetzungen.
Als Sportsoldatinnen und -soldaten im Rahmen der Ausübung von Verbandstätigkeiten unterstehen sie (faktisch) der Verantwortung des jeweiligen nationalen Sportverbands. Ein militärischer Kommandant ist nicht vor Ort. Gleichwohl unterstehen sie den militärischen Regeln. Das kann in der Praxis zu besonderem Regelungsbedarf führen (z.B. Führen eines Motorfahrzeugs in zivil, Festlegung, was im Rahmen eines Trainingslagers oder eines Wettkampfs, der zusammen mit zivilen Athletinnen und Athleten geleistet wird, als «Freizeit» gilt). Es stellen sich Haftungsfragen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Deckung durch die Militärversicherung oder die Schadenübernahme durch den Bund (namentlich einem potenziellen Regress auf die betreffenden Armeeangehörigen als Schadenverursacher).
Der Bundesrat soll mit der vorliegenden Revision deshalb ermächtigt werden, überall dort, wo die Regelungen des MG nicht zu dieser besonderen Militärdienstleistung passen, auf Verordnungsstufe abweichende Bestimmungen zu erlassen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Ausrüstung und Material (Art. 105 ff. MG) und Haftung (Art. 135 ff. MG).
Aus- und Weiterbildung von Cyberspezialistinnen und -spezialisten
Die komplexen Herausforderungen im Bereich Cyber sind in den vergangenen Jahren stetig und rasant gestiegen. Es hat sich gezeigt, dass im Bereich Cyber für kantonale Behörden, Betreiber kritischer Infrastrukturen und die Privatwirtschaft aber auch für die Armee gleiche oder ähnliche Problemstellungen bestehen. Um diese zu bewältigen, sind Spezialistinnen und Spezialisten mit der notwendigen Erfahrung unerlässlich.
Der Aktionsplan Cyber-Defence des VBS sieht vor, die Personalbestände im Cyber-Bereich in den kommenden Jahren wesentlich zu erhöhen, und zwar sowohl beim Berufspersonal als auch in der Miliz. Vorgesehen ist, auf den 1. Januar 2022 ein Cyber-Bataillon und einen Cyber-Fachstab zu bilden und damit den Bestand in der Miliz von heute 206 auf 575 Angehörige der Armee zu erhöhen. Die genauen Bestände des Berufspersonals sind klassifiziert. Mit dem Aktionsplan Cyber werden sie jedoch um rund die Hälfte erhöht. Mit dem Ausbau des Milizpersonals soll vor allem die Durchhaltefähigkeit der operativen Mittel der Armee im Cyber-Bereich verbessert werden. Der Cyber-Bereich umfasst alle Fachspezialistinnen und Fachspezialisten der Armee (Miliz) und der Militärverwaltung. Angehörige der Militärverwaltung sind in ihren beruflichen Funktionen verschiedenen Abteilungen innerhalb der FUB zugewiesen. Die Cyberspezialistinnen und -spezialisten aus der Miliz sind in ihren militärischen Funktionen den entsprechenden militärischen Verbänden der Armee zugewiesen. 2018 wurde zum ersten Mal ein Cyber-Lehrgang durchgeführt, um entsprechende Spezialistinnen und Spezialisten auszubilden. Der Lehrgang dauert insgesamt 40 Wochen; seit Herbst 2019 können die Absolventen des Cyber-Lehrgangs den «Cyber Security Specialist mit eidgenössischem Fachausweis» erlangen, eine allfällige Anrechnung mit ECTS-Punkten an ein Studium wird derzeit geprüft.