Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 48 Seiten

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und militärischer Luftfahrt die Kompetenzen und die anzuwendenden Vorgaben jeweils klar zu definieren.

Art. 23 Abs. 1

Die Meldepflicht bezieht sich nur noch auf Unfälle und schwere Vorfälle in der Zivilluftfahrt. Für die Militärluftfahrt erfolgt die Meldung bei der zuständigen Stelle der MAA.

Art. 25 Randtitel und Abs. 1

Die Untersuchungskommission ist für die Durchführung von Untersuchungen der Zivilluftfahrt zuständig. Dies entspricht der heutigen Praxis.

Art. 26b Untersuchungsstelle für die Militärluftfahrt

Das LFG verlangt in Artikel 24, dass über die Umstände, den Verlauf und die Ursachen von Unfällen und schweren Vorfällen in der Luftfahrt eine Untersuchung durchgeführt wird. Diese Sicherheitsuntersuchung dient dazu, ähnliche Unfälle zu vermeiden. Schuld und Haftung sind nicht Gegenstand der Untersuchung. Für die Zivilluftfahrt setzt der Bundesrat zur Durchführung der Sicherheitsuntersuchungen die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein, die unabhängig von den Verwaltungsbehörden Unfälle und schwere Vorfälle untersucht. Für die Militärluftfahrt wurde der bisherige Fachdienst Untersuchung der Luftwaffe mit der Gründung der MAA stellenneutral in die DASIB überführt. Um der Verpflichtung gemäss Artikel 24 LFG und den internationalen Normen (ICAO Annex 13 und Best Practice der Nachbarstaaten) nachzukommen, soll bei der MAA – analog zur SUST

– eine unabhängige Untersuchungsstelle für Sicherheitsuntersuchungen von Militärluftfahrzeugen eingerichtet werden. Die Militärluftfahrtsicherheitsuntersuchungsstelle (Defence Aviation Safety Investigation Board, DASIB) und ihre Mitglieder sind der MAA administrativ zugeordnet, handeln aber weisungsungebunden. Im Rahmen der Untersuchungen und in fachlicher Hinsicht agiert das DASIB getrennt und unabhängig von der Militärjustiz. Das DASIB wird ergänzend zur Strafuntersuchung die Sicherheitsaspekte im Sinne der Prävention untersuchen. Dabei koordinieren die Militärjustiz und das DASIB ihre Tätigkeiten. Die entsprechenden Analysen und die Berichterstattung erfolgen jedoch unabhängig.

Das DASIB ist für die Sicherheitsuntersuchung (Safety Investigation) von Zwischenfällen mit schweizerischen und ausländischen Militärluftfahrzeugen in der Schweiz und mit schweizerischen Militärluftfahrzeugen im Ausland zuständig. Die Sicherheitsuntersuchungen werden unabhängig von den Linien-, Verwaltungs- und Aufsichtsorganisationen in Anlehnung an den ICAO Annex 13 und der sogenannten Best Practice internationaler militärischer Untersuchungsbehörden durchgeführt. Der Untersuchungsleiter berichtet in Angelegenheiten, die Flugunfälle und Zwischenfälle betreffen, direkt an den Chef oder die Chefin VBS. Die Sicherheitsuntersuchungen werden ausschliesslich zur Verbesserung der Sicherheit und zur Vermeidung von Unfällen und Zwischenfällen durchgeführt; das DASIB kann Empfehlungen, wie sich die Sicherheit in der Schweizer Luftfahrt verbessern liesse, an die MAA, das BAZL oder an regulierte Organisationen formulieren. Die Ergebnisse der Sicherheitsuntersuchung sollen nicht zur strafrechtlichen Beurteilung des Falles verwendet werden.