Vorlage Registerverordnung Var 2

Vernehmlassung 2020/64: Umsetzung KVG-Revision (Zulassung Leistungserbringer) - Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen · 18 Seiten

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Registerverordnung Leistungserbringer OKP AS …

a. die Angabe, ob besonders schützenswerte Personendaten nach den Artikeln 8 Absatz 3 und 9 vorhanden sind;

b. den Vermerk «gelöscht» nach Artikel 40f Absatz 2 KVG sowie das Datum des Vermerks;

2Es trägt das Todesdatum der zugelassenen Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstaben a–d KVG und nach den Artikeln 47–50b KVV in das Leistungserbringerregister ein.

3Es trägt das Auflösungsdatum der zugelassenen Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstaben f, g, m und n KVG und nach den Artikeln 44a, 45a, 51–55 und 56 KVV in das Leistungserbringerregister ein.

4Es legt die besonders schützenswerten Personendaten nach den Artikeln 8 Absatz 3 und 9 in einem vom restlichen Leistungserbringerregister getrennten sicheren Bereich ab.

5Es entfernt und löscht Registereinträge nach den Bestimmungen von Artikel 40f KVG.

Art. 8 Aufgaben der Kantone

1Die zuständigen kantonalen Behörden tragen ins Leistungserbringerregister ein:

a. zu den zugelassenen Leistungserbringern nach Artikel 50 KVV folgende Stammdaten:

1. Name, Vorname,

2. Geburtsdatum, Jahrgang und Geschlecht,

3. Korrespondenzsprache,

4. Nationalitäten,

5. Name und Adresse der Praxis oder des Betriebs,

6. Personen-Identifikationsnummer (GLN).

b. zu den zugelassenen Leistungserbringern nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstaben a–d KVG und nach den Artikeln 42 und 47–50b KVV folgende Stammdaten:

1. Sprachkenntnisse,

2. Versichertennummer nach Artikel 50d Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19466 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung,

3. Art des Leistungserbringers,

4. die Angaben zur Rechtsform des Leistungserbringers.

c. zu den zugelassenen Leistungserbringern nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstaben f–g, m und n KVG und nach den Artikeln 44a, 45a, 51–55 und 56 KVV folgende Stammdaten:

6 SR 831.10