Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/67: Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) · 69 Seiten
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regeln zu lassen. Sie schlagen vor, dass dies der Körperschaft übertragen wird. Der SAV regt an zu prüfen, ob das EJPD die richtige Instanz für die Festlegung der technischen Anforderungen ist. Zudem sind auch der SAV sowie die Herstellerinnen von Fachapplikationen beizuziehen, um sicherzustellen, dass die Schnittstelle auch die Bedürfnisse der Anwaltschaft als grösste Gruppe abdeckt.
HDC und UNIL regen an, Absatz 3 so zu ergänzen, dass der Bundesrat Mindestanforderungen festlegen kann als Voraussetzung, um über die Schnittstelle kommunizieren zu können. Der SSV regt an, dass nebst den technischen Anforderungen auch die minimalen Anforderungen an die IT-Betreiberin der entsprechenden Fachapplikationen durch das EJPD geregelt werden.
5.1.5.3 Art. 19 Authentifizierung der Benutzerinnen und Benutzer
AG, AR, BE, LU, NW, ObG GL, VWK ZH, KKPKS und Justitia40/HIS sehen die Regelung der Identifikationsmittel im Gesetz nicht als stufengerecht an. Dies sollte an das für die Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen zuständige Organ delegiert werden. BE, TG, ZH und SSK empfinden die Bestimmung zu detailliert und kompliziert und schlagen eine Neuformulierung vor. Die SP beantragt eine alternative elektronische Übermittlungsmöglichkeit, um den effektiven Zugang zur Justiz auch bei einem Ausfall der Plattform sicherstellen zu können.
Der SAV begrüsst den Verzicht auf eine qualifizierte elektronische Signatur. Das BVGer merkt an, dass der Verzicht auf die qualifizierte elektronische Signatur den Zugang zum Gericht erheblich vereinfacht. Demgegenüber steht GL dem Verzicht auf die qualifizierte elektronische Unterschrift kritisch gegenüber und das KGer SZ lehnt dies ab. Auf Seiten Behörden reicht ein blosses elektronisches Organisationssiegel nicht aus. Es muss ersichtlich sein, wer ein Dokument innerhalb einer Behörde unterzeichnet hat. Selbiges gilt auch bei Eingaben von juristischen Personen. Es muss überprüfbar sein, wer das Dokument unterzeichnet hat und ob diese Person zur Unterschrift berechtigt war. Die vorgesehenen Organisationssiegel vermögen dies nicht adäquat abzubilden.
Abs. 2
AG, TI, DB LU, UNIL und Lehmann weisen darauf hin, dass die Abstimmung vom 7. März 2021 über das BGEID Auswirkungen haben kann und allenfalls Änderungen vorgenommen werden müssen. VD erinnert daran, dass er gegen das BGEID ist und beantragt, dass nur von staatlicher Seite ausgestellte Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel zugelassen werden. AL BE und die Mitte beantragen, dass die E-ID zumindest für die Personen nicht verpflichtend ist, die dem Obligatorium nicht unterstehen. Für die berufsmässigen Vertretende schlägt die Mitte vor, dass diese speziell wichtige E-ID vom Staat selbst herausgegeben wird. Zudem sollen natürliche Personen für unterschiedliche Rollen mehrere E-IDs zur Authentifizierung verwenden können und es darf keine Zusammenführung dieser Rollen auf der Plattform stattfinden (AL BE, bav und DG). Die Piraten empfinden es als irritierend, wenn bereits die E-ID als Authentifizierungsmittel vorgesehen wird, die noch nicht existiert, jedoch andere existierende und günstige Authentifizierungsmethoden ignoriert werden. Der SSV begrüsst die Authentifizierung mittels einer E-ID. Damit wird verhindert, dass die Plattform eine «proprietäre» E-ID schafft. Die SP fordert aus Gründen der Datensicherheit und des Datenschutzes das höchstmögliche Schutzniveau hoch für die Authentifizierung mit der E-ID, sowie für die vergleichbaren Authentifizierungsmöglichkeiten. AK BS und BL AV erinnern daran, dass gemäss BGEID die Identity Provider die Nutzungsdaten während sechs Monaten aufbewahren. Es muss sichergestellt werden, dass das Anwaltsgeheimnis gewahrt wird und der Zugriff von Behörden und Gerichten auf diese Nutzungsdaten ausgeschlossen bleibt. Swimag beantragt, dass eine qualifizierte elektronische Signatur ebenfalls zur Authentifizierung verwendet werden kann. Die DG zweifelt daran, dass der Bund und Kantone eine zentrale Plattform aufbauen