Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten

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Beispiel 1: Dachorganisation ohne überführte Projekte

Vertragssumme Vorperiode 15'920'000 Fr. Summe aus substituierten Leistungen 0 Fr. Zwischensumme (Basis für Kürzung) 15'920'000 Fr. Lineare Kürzung um 1,137 % 181'000 Fr. Zwischensumme 15'739'000 Fr. Neue Leistungen aus überführten Projekten 0 Fr. Vertragssumme neue Periode 15'739'000 Fr. Beispiel 2: Dachorganisation mit überführten Projekten, die andere Leistungen ersetzen (substituieren)

Vertragssumme Vorperiode 15'920'000 Fr. Summe aus substituierten Leistungen 1'400’000 Fr. Zwischensumme (Basis für Kürzung) 14'520’000 Fr. Lineare Kürzung um 1,137 % 165'000 Fr. Zwischensumme 15'755'000 Fr. Neue Leistungen aus überführten Projekten 0 Fr. Vertragssumme neue Periode 15'755'000 Fr. Beispiel 3: Dachorganisation mit überführten Projekten ohne Substitution von eigenen Leistungen

Vertragssumme Vorperiode 15'920'000 Fr. Summe aus substituierten Leistungen 0 Fr. Zwischensumme (Basis für Kürzung) 15'920’000 Fr. Lineare Kürzung um 1,137 % 181’000 Fr. Zwischensumme 15'739'000 Fr. Neue Leistungen aus überführten Projekten 920'000 Fr. Vertragssumme neue Periode 16'659'000 Fr.

Artikel 108quinquies Absatz 3

Falls der definierte Höchstbetrag von 97 Prozent nicht vollständig ausgeschöpft wird, verbleibt der nicht ausgeschöpfte Betrag im IV-Ausgleichsfonds. Es erfolgt kein Übertrag auf die neue Vertragsperiode.

Artikel 108quinquies Absatz 4

Die restlichen 3 Prozent des Höchstbetrags stehen für Projekte nach Artikel 108septies E-IVV zur Verfügung. Falls der Betrag am Ende einer Vertragsperiode nicht vollständig ausgeschöpft ist, verbleibt der nicht ausgeschöpfte Betrag im IV-Ausgleichsfonds, und es erfolgt kein Übertrag auf neue Vertragsperiode. Falls die Projektgesuche den definierten Höchstbetrag von 3 Prozent übersteigen, kommt die Evaluation gemäss Artikel 108septies E-IVV zur Anwendung.

Artikel 108sexies

In diesem Artikel wird der Begriff der «bestehenden Leistungen» definiert. Bei den bestehenden Leistungen handelt es sich um Leistungen, die bereits in der Vorperiode mit Finanzhilfen unterstützt wurden und aktuell angeboten werden. Diese werden alsdann auch bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen so im Vertrag aufgeführt. Bestehende Leistungen sind auch diejenigen Leistungen, die im Rahmen von Projekten entsprechend verbessert und dadurch ersetzt werden können.

Neue Leistungen hingegen werden im Rahmen von Projekten evaluiert und bei Bedarf in die laufenden Verträge integriert.