Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten

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den. Es soll vermieden werden, dass die Taggelder von gesundheitlich beeinträchtigten Jugendlichen während der Ausbildung höher ausfallen als der Lohn, den gleichaltrige gesunde Personen erhalten. Der Anspruch auf Taggeld besteht künftig bereits ab Ausbildungsbeginn, dies auch ohne Vorliegen eines Erwerbsausfalls und vor dem vollendeten 18. Altersjahr. Mit diesem Modell erhalten versicherte Personen als Kompensation für die geleistete Arbeit vom Arbeitgeber einen richtigen Lohn.

Vor diesem Hintergrund ist die IVV anzupassen, insbesondere in Bezug auf die Regelungen zur Gewährung von Taggeldern während der Abklärung (Art.17 Abs. 2 E-IVV) und während der Wartefrist (Art. 18 E-IVG). Anpassungen sind auch bei den Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Taggelder nötig (Art. 21octies Abs. 3 und Art. 22 E-IVV).

Unfallschutz

Die Unfallversicherung von Personen in Massnahmen der IV (UV IV), die mit der WE IV eingeführt wird, schafft Rechtssicherheit für alle beteiligten Personen, was der Eingliederung zugutekommt. Mit den vorgesehenen Bestimmungen entlastet die IV insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Kosten und Pflichten, was deren Bereitschaft, Eingliederungsmassnahmen anzubieten, erhöhen soll.

Das Bundesgericht hat 2018 zum ersten Mal die Unterstellung einer Eingliederungsmassnahme der IV (konkret den Arbeitsversuch nach Art. 18a IVG) unter den Unfallversicherungsschutz nach dem Bundesgesetz vom 20. März 198115 über die Unfallversicherung (UVG) beurteilt.16 In der Folge wurden die in der Botschaft zur WE IV angedachten Bestimmungen im Bereich Unfallversicherungsschutz an die neue Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst.

Für die Umsetzung der UV IV bedarf es sowohl in der IVV als auch in der UVV verschiedene Regelungen (insb. Art. 88sexies ff. E-IVV, achter Titel a E-UVV). Diese betreffen hauptsächlich das Verfahren in Bezug auf den neuen Versicherungszweig. Aufgrund der spezifischen Ausgangslage von versicherten Personen in Eingliederungsmassnahmen sind zudem Präzisierungen betreffend Einzelheiten (u.a. massgebender Lohn für Leistungen im Unfallfall) nötig.

2.2 Medizinische Massnahmen

Medizinische Eingliederungsmassnahmen

Im Rahmen der WE IV wird die Altersgrenze für medizinische Eingliederungsmassnahmen gemäss Artikel 12 IVG erhöht. Für versicherte Personen, welche an einer beruflichen Eingliederungsmassnahme teilnehmen, werden die medizinischen Eingliederungsmassnahmen neu bis zur Vollendung des 25. Altersjahres ausgerichtet. In der IVV soll nun detailliert geregelt werden, was bei mehreren aufeinander folgenden beruflichen Eingliederungsmassnahmen gilt (Artikel 2bis E-IVV). Zudem sollen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme dahingehend konkretisiert werden, dass die Anmeldung für eine medizinische Eingliederungsmassnahme vor Beginn der Behandlung erfolgen muss (Art. 2 Abs. 4 E-IVV). Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die administrativ aufwändigen Abgrenzungsverfahren zwischen Krankenversicherern und der IV zu reduzieren.

Definitionskriterien für Geburtsgebrechen und Aktualisierung der Geburtsgebrechen-

Liste

Mit der WE IV werden die aus der Rechtsprechung entwickelten Definitionskriterien für Geburtsgebrechen im IV-rechtlichen Sinn kodifiziert und genauer definiert. Mit der Verankerung der Voraussetzungen zur Anerkennung eines Geburtsgebrechens auf Stufe Gesetz (fachärztliche Diagnose, Beeinträchtigung der Gesundheit mit einem gewissen Schweregrad, Er-

15 SR 832.20

16 BGE 144 V 411