Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 100 Seiten

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Die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten fordert, dass in der Verordnung klarzustellen sei, dass kostendeckende Tarife zu vereinbaren und zu erstatten sind.

Artikel 79 Absatz 5 E-IVV

AllKids kann sich mit dem vorgeschlagenen Verordnungstext einverstanden erklären, solange die ärztliche Unabhängigkeit und das ärztliche Ermessen ungehindert gewahrt bleiben würden, insbesondere solle nicht unter dem Vorwand der Rechnungskontrolle Einfluss auf die medizinische Entscheidfindung genommen werden.

Allgemeine Rechnungsstellung bei medizinischen Massnahmen (Art. 79ter E-IVV)

Die IVSK sowie 12 Kantone (AR, SZ, GR, GL, LU, TG, JU, SO, AI, NE, VS, OW) hinterfragen, ob es notwendig sei, das Datum der Verfügung auf der Rechnung anzugeben. Weiter ist ihnen unklar, was mit «Prozeduren» konkret gemeint ist.

FSP und SVNP fordern, dass in der Sachüberschrift von Artikel 79ter E-IVV auch die neuropsychologischen Massnahmen erwähnt werden.

Für mfe ist es kohärent, dass die Anforderungen an die Rechnungsstellung in der IV sowie der OKP ähnlich sind. Die Anforderungen an die Abrechnung von medizinischen Massnahmen müssten verhältnismässig bleiben.

Rechnungsstellung bei einem Vergütungsmodell vom Typus DRG (Art. 79quater E-IVV)

8 Kantone (SZ, GR, GL, TG, JU, AI, NE, VS) äussern sich dahingehend, dass in Artikel 79quater Absatz 2 E-IVV unklar sei, was mit «Prozeduren» im Hinblick auf die IV gemeint ist, und bitten um Präzisierung. VS spricht sich dafür aus, dass mit der DRG-Rechnung auch der Bericht zur Spitaleinweisung eingereicht werden muss, und verlangt eine entsprechende Ergänzung der Verordnung.

Rechnungsstellung im ambulanten Bereich und im Bereich medizinische Rehabilitation bei medizinischen Massnahmen (Art. 79quinquies E-IVV)

Für VD ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, welche konkreten Folgen diese Neuerung und das damit verbundene Verfahren für eine IVST haben werden. VD verlangt deshalb eine Klarstellung dazu in den Weisungen des BSV.

Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) und die Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP) fordern, dass im Titel von Artikel 79quinquies E-IVV auch die neuropsychologischen Massnahmen genannt werden.

Rechnungsstellung bei Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung und bei Massnahmen beruflicher Art (Art. 79sexies E-IVV)

Die Bestimmmung wird grundsätzlich begrüsst resp. es gibt in den Stellungnahmen keine ablehnenden Bemerkungen.

Von einigen Organisationen der privaten Behindertenhilfe wird gewünscht, in Artikel 79sexies Absatz 2 E-IVV, analog zu den Bestimmungen im Paket 2 der Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 (KoDä 2), die folgende Ergänzung aufzunehmen:

«Die Leistungserbringer stellen der versicherten Person die Kopie der Rechnung zu. Diese kann in Papierform oder elektronisch versandt werden. Auf Verlangen der versicherten Person übermittelt er sie ihr kostenlos in Papierform.»