Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 100 Seiten

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Neue, von den Vernehmlassenden eingebrachte Vorschläge Artikel 23bis IVV

Die IVSK sowie mehrere Kantone und Organisationen verlangen die Einführung einer allgemeinen Regel, mit der die Übernahme der Behandlungskosten auf den in der Schweiz geltenden Höchsttarif begrenzt ist.

Artikel 24septies IVV

Procap schlägt vor, dass Fristen für die (Teil)kostengutsprache der IV in die Verordnung aufgenommen werden.