Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 100 Seiten

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3.7 Stellungnahmen zu Themenblock 7: Verfahren und Begutachtung

3.7.1 Im Allgemeinen

Globalsynthese

Die vorgeschlagenen Regelungen hinsichtlich Verfahren und Begutachtung werden von der überwiegenden Mehrheit der Stellungnehmenden grundsätzlich begrüsst. Im Fokus der positiven Rückmeldungen stehen insbesondere die Bestimmungen zum Führen einer öffentlichen Liste über die beauftragten Sachverständigen, die Regelung der Anforderungen an die Sachverständigen und Gutachterstellen sowie die Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung. Vielfach wurde jedoch zusätzlich auf Nachbesserungsbedarf und problematische Punkte hingewiesen, häufig unter Nennung konkreter Anpassungsvorschläge.

An der Einführung des Zufallsprinzips für bidisziplinäre Gutachen wurde neben positiven Würdigungen auch Kritik bis hin zu teilweiser Ablehnung geäussert. Für manche Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser ging der Vorschlag zu weit, für andere wurde er als nicht weitreichend genug erachtet. Generell wurde mehrfach gefordert, im Rahmen der vorgesehenen Regelungen und darüber hinaus die Empfehlungen aus der «Evaluation der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung», von INTERFACE Politikstudien Forschung Beratung und Universität Bern, vom 10. August 2020 (nachfolgend Expertenbericht) konsequent umzusetzen.

Synthese der Rückmeldungen zum ganzen Themenblock nach VNL-Kategorien

Zum Themenblock 7 sind insgesamt 93 Stellungnahmen eingegangen. Geäussert haben sich die Hälfte der Kantone, die GPS, die SPS, der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) sowie der Schweizerische Städteverband (SSV), der SGB, Travail.Suisse, Versicherungsinstitutionen, knapp 50 Organisationen der privaten Behindertenhilfe (teilweise unter Verwendung einer Musterstellungnahme) sowie weitere interessierte Kreise. Unter letzteren finden sich insbesondere auch Fach- und Berufsverbände aus den Bereichen Begutachtung, Pflege, Medizin, Psychiatrie und Psychologie.

Wie oben bereits ausgeführt, wird ein Grossteil der Einzelthemen, wie beispielsweise die Anforderungen an die Sachverständigen und Gutachterstellen von der überwiegenden Zahl der Stellungnahmen in ihrer ganzen Breite begrüsst, oft unter Ergänzung von zusätzlichen Überlegungen und Vorschlägen, so von mehreren Kantonen, der GPS, dem SGV, dem SSV, den Dachverbänden der Wirtschaft, von Versicherungsinstitutionen sowie von Organisationen der privaten Behindertenhilfe und weiteren interessierten Kreisen. Einige Kantone, wie z.B. GR, verweisen auf die «mit den neuen Anforderungen an das Verfahren und an die Begutachtungen» benötigten personellen Ressourcen der IV-Stellen.

GPS, SGV und SSV, SGB sowie Organisationen der privaten Behindertenhilfe wie IH, cerebral, Pro Infirmis, pro audito und procap schätzen trotz grundsätzlicher Zustimmung die Einführung des Zufallsprinzips für bidisziplinäre Gutachten als zu kurz greifend ein und fordern, dieses auch auf monodisziplinäre Gutachten beziehungssweise auf Gutachten anderer Versicherungen auszudehnen. Dagegen sprechen sich mehrere Kantone wie auch die SIM, der ME-DAS Verband und verschiedene Fachgesellschaften, wie die SVNP und die FSP, für die Beibehaltung des bisherigen Vorgehens und gegen die Zufallsvergabe bidiszplinärer Gutachten aus, da die Gefahr bestehe, dass sich die Anzahl verfügbarer Sachverständiger mit der Einführung der Zufallsverfabe reduziere. Die sonstigen vorgesehenen Massnahmen, die die Transparenz und Qualität erhöhen sollen, erachten sie als deutlich sinnvoller.

Generell wird insbesondere von GPS, SGV, SGB, Tavail.Suisse sowie von einigen Organisationen der privaten Behindertenhilfe wie IH, Pro Infirmis, Fragile Suisse und PMS wiederholt gefordert, die Empfehlungen aus dem Expertenbericht konsequent umzusetzen. Insbesondere