Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 65 Seiten

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Die glp wendet ein, dass unklar bleibe, was mit diesen «Standards» konkret gemeint sei. Die Grünliberalen erwarten, dass der Bund die Schaffung von standardisierten Datenaustauschformaten fördert, initiiert und, falls nötig, selbst übernimmt. Standardisierte Datenformate seien ein zentrales Erfolgsrezept der digitalen Welt. Sie erlaubten den raschen Austausch von Informationen und Dienstleistungen zwischen unterschiedlichsten Nutzern, ohne dass sich diese gross miteinander absprechen müssten, da das Datenformat die gemeinsame Grundlage bilde. Das fördere den effizienten Austausch zwischen Behörden aller Ebenen, aber auch zwischen Behörden und Privaten. Der Bund solle solche Standards auch in privatwirtschaftlichen Bereichen fördern, wo die Branche dies selbst nicht mache (Beispiel: Austausch von Kundendaten zwischen Krankenkassen bei Wechsel derselben).

❖ Zustimmung zu Artikel 13

Der Kt. ZH, die FER und die Swico begrüssen, dass der Bund in der horizontalen wie auch der vertikalen Ebene Standards definieren könne.

❖ Teilweise Zustimmung zu Artikel 13

• Änderungsanträge und Anregungen zu Artikel 13

Der Kt. BE schlägt vor, einen neuen Artikel 13a einzufügen, der sinngemäss Folgendes regelt:

«Der Bund erarbeitet Behördendienste und neue Standards, die auch für die Kantone verbindlich sein sollen, gemeinsam mit den Kantonen, beispielsweise im Rahmen der Organisation Digitale Verwaltung Schweiz. Er hört die Kantone vor dem Erlass entsprechender Vorschriften an.»

Begründung: Weder sei ein Einbezug der Kantone (und anderer Gemeinwesen) vorgesehen, bevor der Bundesrat Behördendienste als verbindlich erkläre, noch verpflichte sich der Bund, die Kantone vor der Festlegung von Gebühren für die Nutzung solcher Behördendienste anzuhören. Der Bund sollte sich daher verpflichten, Behördendienste und IT-Standards, welche verbindlich erklärt werden sollen, gemeinsam mit den betroffenen Partnern zu entwickeln oder dann auf verbreitete Standards zurückgreifen.

Der Kt. ZG verlangt, dass die Möglichkeit, Standards als verbindlich zu erklären, auch auf die Behörden der Gemeinden auszudehnen sei.

KORSTAT wünscht einen klaren Einbezug der Gemeinden und Kantone bei der Einführung und Anpassung jeglicher Standards.

Der Kt. BE und der SSV schlagen vor, Absatz 1 am Ende wie folgt anzupassen:

«... Er [der Bundesrat] orientiert sich an national oder international anerkannten oder verbreiteten Standards.»

Nach Möglichkeit sollte sich der Bundesrat an nationalen Standards orientieren, namentlich den eCH-Standards. Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die

E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2020 regelt dies bereits entsprechend (Verweis auf Ziff. 1.4 der Vereinbarung).

Der Kt. ZH betont die Offenheit von Standards, da diese besser wiederverwendet, überprüft und weiterentwickelt werden könnten. Zudem sei eine Verpflichtung zur Förderung von maschinenlesbaren Konzepten wünschenswert. Dabei sei an offene Konzepte wie REST, Semantic Web bzw. Linked (Open) Data zu denken, die eine einfache und fachanwendungsneutrale Möglichkeit bieten würden, Daten zu bearbeiten und als OGD zu publizieren. Beantragt werde daher, Artikel 13 Absatz 1 wie folgt zu formulieren:

«Der Bundesrat kann technische, organisatorische und prozedurale Standards, die eine Zusammenarbeit verschiedener Systeme in einem durchgängigen Prozess unterstützen, für die diesem Gesetz unterstehenden Bundesbehörden verbindlich erklären. Er orientiert