Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/115: Änderung der Kollektivanlagenverordnung · 40 Seiten

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Änderung der Kollektivanlagenverordnung

Anlagen, die Anlagepolitik, die Risikoverteilung, den Anlegerkreis und die Rücknahmebedingungen – abgestimmt sein. Der Prozess muss die Früherkennung von Liquiditätsrisiken bzw. Liquiditätsengpässen sowie deren laufende Überwachung und regelmässige Bewertung und Beurteilung unter Einbezug weiterer wesentlicher Risiken ermöglichen, damit die Fondsleitung und SICAV rechtzeitig und angemessen reagieren können, bevor die kollektive Kapitalanlage in Liquiditätsschwierigkeiten gerät.

Die Buchstaben b–e enthalten weitere zentrale Grundsätze, die mindestens in den Liquiditätsprozess aufzunehmen sind. So muss beispielsweise das Liquiditätsprofil der Anlagen der kollektiven Kapitalanlage mit der Anlagepolitik und den Rücknahmebedingungen in Einklang stehen und sich mit den bestehenden Verbindlichkeiten der kollektiven Kapitalanlage decken. Beim Treffen der Anlageentscheide sind zudem die Liquidität der Anlagen und die Auswirkungen der Investition auf die Liquidität des Portfolios zu berücksichtigen. Es müssen des Weiteren, u.a. in Abhängigkeit der Liquidität der Anlagen, der Risikoverteilung, des konkreten Anlegerkreises und der Rücknahmefrequenz angemessene Instrumente zur Steuerung der Liquidität für die jeweilige kollektive Kapitalanlage vorgesehen werden. In Frage kommen beispielsweise Gatingmassnahmen, ein Rückzahlungsaufschub, ein Swinging Single Pricing, verlängerte Kündigungsfristen oder Sachauslagen. Der Fondsleitung oder die SICAV müssen zudem die für die Beurteilung der Angemessenheit der Liquidität erforderlichen Informationen, insbesondere auch zu den Anlagen der kollektiven Kapitalanlage und zum Anlegerkreis, vorliegen. Diese Informationen müssen teilweise von Dritten, insbesondere von der Depotbank, bezogen werden, was entsprechend vertraglich zu regeln ist. Zur Vermeidung einer allfälligen Anlegerkonzentration, die unter Umständen Auswirkungen auf die Liquidität haben könnte, hat die Fondsleitung oder die SICAV hierzu u.a. die konkret vorliegende Anlegerstruktur jeder verwalteten kollektiven Kapitalanlage zu ermitteln, das heisst die Anzahl und Art der Anleger sowie den Umfang der Investitionen derselben. Eine detailliertere Aufschlüsselung der Anlegerstruktur ist jedoch nicht erforderlich. Diese generischen Informationen sollen es der Fondsleitung und der SICAV ermöglichen, Rückschlüsse auf das Anlegerverhalten unter Einbezug der Rücknahmebedingungen unter normalen und aussergewöhnlichen Marktumständen zu ziehen und beispielsweise bei einer allfälligen Anlegerkonzentration grössere Rücknahmegesuche abschätzen zu können.

Absatz 3

Zwecks Stärkung einer ordnungsgemässen Überwachung und Steuerung der Liquidität der offenen kollektiven Kapitalanlagen haben die Fondsleitung oder die SICAV regelmässig Stresstests durchzuführen. Stresstests sind ein wichtiger Bestandteil eines verantwortungsvollen Prozesses zur Überwachung und Steuerung der Liquiditätsrisiken und können u.a. auch der Liquiditätsplanung dienen. Stresstests sollen u.a. dazu beitragen, dass die Liquiditätsrisiken im besten Interesse der Anleger angemessen gesteuert werden können. Die Durchführung und Überprüfung der Stresstests sollte durch Personen vorgenommen und überwacht werden, die genügend unabhängig von der Portfoliomanagement Funktion sind. Die Ausgestaltung und die Frequenz, mit welcher Stresstests durchgeführt werden, müssen auf die jeweilige kollektive Kapitalanlage zugeschnitten sein und sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei der Festlegung der Häufigkeit der Durchführung der Stresstest sowie der Ausgestaltung sind Faktoren wie beispielsweise die Anlagepolitik, die Anlagen und zugrundeliegende Vermögenswerte, die Grösse, die Rücknahmebedingungen und der Anlegerkreis der kollektiven Kapitalanlage zu berücksichtigen. Zudem sind auch die relevanten Markt- und Regulierungsfaktoren mitzuberücksichtigen. In vielen Fällen wird sich daher eine vierteljährliche Durchführung der Stresstests als angemessen erweisen. Stresstests sollen sowohl von normalen als auch ausserordentlichen Marktumständen ausgehen als auch von historischen wie auch hypothetischen (d.h. rückwärtsgewandte und zukunftsorientierte) Szenarien. Die Szenarien haben angemessen für die entsprechende kollektive Kapitalanlage zu sein. So können beispielsweise die Anzahl der Tage analysiert werden, die erforderlich wären, um in den gestressten Szenarien gleichzeitig Vermögensverwerte zu veräussern und Verbindlichkeiten zu erfüllen, wobei u.a. das erwartete Verhalten anderer Marktteilnehmer unter denselben Bedin-