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Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 77 Seiten
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Eigenmittelverordnung
Art. 59a Anteile an verwalteten kollektiven Vermögen
1Für Anteile an verwalteten kollektiven Vermögen sind die nach Risiko zu gewichtenden Positionen des verwalteten kollektiven Vermögens zu bestimmen nach dem:
a. Look-Through-Ansatz (LTA);
b. mandatsbasierten Ansatz (MBA);
c. Fallback-Ansatz (FBA);
d. vereinfachten Ansatz (VA).
2Folgende Banken können als Alternative zum FBA den VA anwenden:
a. Banken der Kategorie 3 nach Anhang 3 BankV16, die über unwesentliche Positionen in Bezug auf verwaltete kollektive Vermögen verfügen;
b. Banken der Kategorien 4 und 5 nach Anhang 3 BankV.
3Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen. Sie richtet sich dabei nach Ziffer 60 CRE17.
Art. 59b Forderungen im Zusammenhang mit Verbriefungen
1Verbriefungspositionen sind Positionen aus Transaktionen, die folgende Merkmale aufweisen:
a. Sie unterteilen die mit einer Risikoposition oder einem Pool von Risikopositionen verbundenen Kreditrisiken in Tranchen.
b. Die im Rahmen der Transaktion getätigten Zahlungen hängen von der Wertentwicklung der Risikoposition oder des Pools von Risikopositionen ab.
c. Die Rangfolge der Tranchen entscheidet über die Verteilung der Verluste während der Laufzeit der Transaktion.
2Für Verbriefungspositionen sind die nach Risiko zu gewichtenden Positionen zu bestimmen nach dem:
a. Standardansatz für Verbriefungen (Standardised Approach for Securisations, SEC-SA);
b. auf internen Ratings basierenden Ansatz für Verbriefungen (Internal Ratingsbased Approach for Securisations, SEC-IRBA);
c. auf externen Ratings basierenden Ansatz für Verbriefungen (External Ratings-based Approach for Securisations, SEC-ERBA);
d. auf interner Beurteilung basierenden Ansatz für Verbriefungen (Internal Assessment Approach for Securisations, SEC-IAA).
3Verbriefungspositionen, auf die keiner der Ansätze nach Absatz 2 anwendbar ist, sind mit 1250 Prozent zu gewichten.
16 SR 952.02
17 Der CRE ist in Anhang 1 Ziff. 4 aufgeführt.