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Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 77 Seiten

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Eigenmittelverordnung

a. das Zinsrisiko: 1,3;

b. das Aktienpreisrisiko: 3,5;

c. das Währungs- und das Goldpreisrisiko: 1,2;

d. das Rohstoffrisiko: 1,9.

4Die FINMA regelt die Berechnung der Mindesteigenmittel nach dem einfachen Marktrisiko-Standardansatz. Sie richtet sich dabei nach dem MAR45.

Gliederungstitel vor Art. 84

Aufgehoben

Art. 84 Zinsrisiken der dem Handelsbuch zugeordneten Positionen

1Die Mindesteigenmittel zur Unterlegung des spezifischen Zinsrisikos der dem Handelsbuch zugeordneten Positionen ergeben sich aus der Multiplikation des absoluten Betrags der Nettoposition pro Emission mit den Sätzen nach Anhang 5.

2Die Mindesteigenmittel zur Unterlegung des allgemeinen Zinsrisikos dieser Positionen entsprechen der Summe der pro Währung mittels der Laufzeitmethode oder der Durationsmethode ermittelten Werte. Alle Währungen müssen mit derselben Methode berechnet werden.

Art. 85 Aktienpreisrisiken der dem Handelsbuch zugeordneten Positionen

1Die Mindesteigenmittel zur Unterlegung des spezifischen Aktienpreisrisikos der dem Handelsbuch zugeordneten Positionen betragen 8 Prozent der Summe des absoluten Betrags der Nettopositionen pro Emission.

2Die Mindesteigenmittel zur Unterlegung des allgemeinen Aktienpreisrisikos der dem Handelsbuch zugeordneten Positionen betragen 8 Prozent der Summe des absoluten Betrags der Nettopositionen pro nationalen Markt.

3Die FINMA benennt anerkannte Hauptindizes, für die sie abweichende Prozentsätze festlegt. Sie richtet sich dabei nach dem MAR46.

Art. 86 Währungs- und Goldpreisrisiken im Banken- und im Handelsbuch

1Die Mindesteigenmittel zur Unterlegung des Währungsrisikos der dem Banken- oder dem Handelsbuch zugeordneten Positionen betragen 8 Prozent der pro Fremdwährung berechneten und in Franken umgerechneten Summe der Netto-Longpositionen oder der Summe der analog berechneten Netto-Shortpositionen. Massgebend ist der höhere Wert.

2Die Mindesteigenmittel zur Unterlegung des Goldpreisrisikos dieser Positionen betragen 8 Prozent des absoluten Betrags der in Franken umgerechneten Nettoposition.

45 Der MAR ist in Anhang 1 Ziff. 5 aufgeführt.

46 Der MAR ist in Anhang 1 Ziff. 5 aufgeführt.