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Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 77 Seiten
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Eigenmittelverordnung
Art. 93a Verlustkomponente: Berechnung
1Die Verlustkomponente entspricht dem Fünfzehnfachen des durchschnittlichen jährlichen Verlusts der Bank aufgrund von operationellen Risiken der vergangenen 10 Jahre.
2Verluste aus neu übernommenen oder aus einem Firmenzusammenschluss stammenden Geschäftstätigkeiten müssen für die Berechnung der Verlustkomponente berücksichtigt werden.
3Die Bank kann ein Verlustereignis von mehr als 10 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Verlusts der Bank von der Berechnung der Verlustkomponente ausschliessen, wenn dieses für das Risikoprofil der Bank nicht mehr relevant ist. Der Ausschluss ist frühestens nach 3 Jahren möglich. Wird die entsprechende Geschäftstätigkeit nicht weitergeführt, so kann ein Ereignis auch nach weniger als 3 Jahren ausgeschlossen werden.
4Ein Ausschluss muss klar begründet sein. Die Bank muss der FINMA den Ausschluss mitteilen.
Art. 94 Verlustkomponente: Brutto- und Nettoverlust
1Der Bruttoverlust eines Verlustereignisses entspricht dem Verlust ohne Verlustminderungen aller Arten. Der Nettoverlust entspricht dem Verlust nach Berücksichtigung von Verlustminderungen aller Arten. Steuereffekte gelten nicht als Verlustminderung.
2Die Bank muss in der Lage sein, Bruttoverlustbeträge sowie Versicherungsentschädigungen und andere Verlustminderungen zu identifizieren. Verlustminderungen können erst vom Bruttoverlust abgezogen werden, wenn die Zahlung erfolgt ist.
3Für den Verlustdatensatz verwendet die Bank Nettoverlustbeträge.
4Bei der Berechnung des Bruttoverlusts sind zu berücksichtigen:
a. direkte Verluste einschliesslich Wertverminderungen und -berichtigungen und Vergleiche aufgrund des Eintritts eines operationellen Risikos;
b. durch das Ereignis verursachte Kosten einschliesslich Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten sowie externe Ausgaben;
c. Rückstellungen und Reserven für potenzielle operationelle Verluste;
d. Verluste, die in einem Durchlauf- oder Zwischenkonto verbucht sind; und
e. Auswirkungen auf die Finanzbuchhaltung von Ereignissen aus vorherigen Buchungszeiträumen.
5Bei der Berechnung des Bruttoverlusts nicht berücksichtigt werden dürfen:
a. Kosten für den generellen Unterhalt;
b. interne und externe Kosten von Verbesserungen der Geschäftstätigkeiten nach einem Verlustereignis; und
c. Versicherungsprämien.