Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 106 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Nationale Umsetzung der abgeschlossenen Basel-III-Reformen

V. Bilanz, Erfolgsrechnung, Geschäftsbericht und Offenlegung

Dieser Abschnitt enthält nun zusätzlich auch Art. 21biszur Offenlegung. Daher wird der Gliederungstitel präzisiert.

Artikel 21bis Offenlegung

Der Basler Mindeststandard157 schreibt für die Anwendung eines Risikogewichts von 10 Prozent für gedeckte Schuldverschreibung der höchsten Ratingklasse Offenlegungspflichten vor. Die in diesem Artikel aufgeführten Offenlegungspflichten stellen sicher, dass die Offenlegungspflichten für den Schweizer Pfandbrief mit den Basler Anforderungen für eine Risikogewichtung von 10 Prozent in Einklang stehen. Der Zinsertrag der Pfandbriefe und der Deckung decken die vom Basler Mindeststandard geforderten Angaben zum Zinsrisiko ab. Zudem gibt es gemäss der aktuellen Praxis bei den Schweizer Pfandbriefen kein Währungsrisiko. Der Vollständigkeit halber ist diese Inexistenz trotzdem standardmässig durch die Pfandbriefinstitute offenzulegen.

3 Marktrisiken

3.1 Beantragte Neuregelung

Die Verluste, welche Banken in der Finanzkrise 2007–2009 aufgrund von Marktrisiken erlitten haben, zeigten auf, dass das bestehende Regelwerk zur Eigenmittelunterlegung dieser Risiken die Widerstandskraft der Banken für solche Ereignisse ungenügend sicherstellt. Nach ersten Anpassungen des Standards im Juli 2009 wurde anschliessend durch den BCBS ein Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) vorgenommen.

Im Bereich Marktrisiko bringt der finalisierte Basel-III-Standard grundlegende Änderungen:

i) beim Standardansatz (standardised approach, SA),

ii) beim Modellansatz (internal models-approach, IMA) und

iii) bei der Abgrenzung zwischen dem Banken- und dem Handelsbuch.158

Der neue Standardansatz und der neue Modellansatz zur Bestimmung der Mindesteigenmittel für Marktrisiken lösen die entsprechenden, aus dem Jahre 1997 stammenden und nach der Finanzkrise mit «Basel 2.5» nur punktuell überarbeiteten Ansätze ab. Der bisherige Standardansatz bleibt in der E-ERV als «einfacher Standardansatz» (simplified standardised approach) in rekalibrierter Form erhalten.

Der Marktrisiko-Standardansatz wurde vom BCBS grundlegend überarbeitet, um ihn – insbesondere auch zur Output-Floor-Berechnung bei der Anwendung des Modellansatzes – ausreichend risikosensitiv auszugestalten.

Der bisherige Standardansatz steht in der Schweiz in rekalibrierter Form als einfacher Standardansatz weiterhin für die meisten Institute zur Verfügung. Ziel der Rekalibrierung ist es, die Mindesteigenmittel nach dem einfachen Standardansatz für durchschnittliche und wenig komplexe Handelsbücher ungefähr auf die Höhe der Mindesteigenmittel nach dem (neuen) Standardansatz zu bringen. Die Rekalibrierung erfolgt dabei mittels vier einfacher Multiplikatoren, deren Umsetzung einfach und entsprechend kostenminimal ist. Da die Kalibrierungen der Ansätze des neuen Rahmenwerkes für Marktrisiken einer Stress-Kalibrierung entsprechen, wird die Kalibrierung deutlich erhöht.

157 CRE20.37.

158 https://www.bis.org/bcbs/publ/d457_note.pdf; https://www.bis.org/bcbs/publ/d352.pdf. Minimum capital requirements for market risk, abrufbar unter: https://www.bis.org > Committees and associations > Basel Committee on Banking Supervision > Publications > Minimum capital requirements for market risk sowie Explanatory note on the minimum capital requirements for market risk, abrufbar unter: https://www.bis.org > Committees and associations > Basel Committee on Banking Supervision > Publications > Explanatory note on the minimum capital requirements for market risk.