Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/118: Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung) · 87 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Aufsichtsverordnung
Weil ein vollständiger Schutz vor der Insolvenz nur mit sehr hohem Kapital zu erreichen und dadurch die Versicherungsprodukte unerschwinglich teuer wären, wird hier Schutz in einem «angemessenen Umfang» gefordert. Dies lässt zu, dass die Versicherten in gewissen Fällen Einbussen auf ihren Ansprüchen erleiden. Die Versicherten tragen mit anderen Worten auch mit dem SST ein «Restrisiko». Bei der Festlegung der Höhe des Schutzniveaus ist zwischen dem Nutzen des Schutzes und den damit zusammenhängenden Kosten abzuwägen.
Zu schützen sind primär die «garantierten Ansprüche aus Versicherungsverträgen». Das sind Ansprüche der Versicherten, über die das Versicherungsunternehmen nicht frei verfügen kann. Beispiele sind etwa (1) (Schaden-) Forderungen von Versicherten aufgrund von eingetretenen Versicherungsfällen, (2) in Lebensversicherungsverträgen eingebettete finanzielle Garantien (bspw. Zinsgarantien oder Kapitalgarantien) oder (3) vereinbarte Wahlmöglichkeiten (eingebettete Optionen) der Versicherten wie bspw. eine Kapitalbezugsoption, eine Stornooption oder eine Option auf Erhöhung der Versicherungssumme.
Nicht zu den garantierten Ansprüchen gehören zum Beispiel Rabatte, die nicht im Voraus vereinbart wurden, oder Überschussbeteiligungen zugunsten der Versicherten, die im freien Ermessen des Versicherungsunternehmens liegen, die also in der Höhe weder vertraglich zugesichert noch gesetzlich garantiert sind. Nicht zu den garantierten Ansprüchen gehören auch risikoabsorbierende Fremdkapitalinstrumente.
Art. 22 Schutzniveau des SST
Das Schutzniveau des SST erfasst die ganze Zeitspanne, während derer garantierte Ansprüche von Versicherten aus Versicherungsverträgen bestehen, die das Versicherungsunternehmen eingegangen ist oder bis 12 Monate nach dem Stichtag noch eingehen wird. Etliche Versicherungsverpflichtungen werden nicht bereits in dem Jahr, in dem sie entstehen, vom Versicherungsunternehmen beglichen. Deshalb soll sich das Schutzniveau nicht nur über 12 Monate erstrecken, sondern über den ganzen Zeitraum bis zur abschliessenden Begleichung der Ansprüche.
Absatz 1
Die Definition des Schutzniveaus geht von den möglichen Entwicklungen der Welt über die Zeitspanne eines Jahres ab einem Stichtag aus. Diese Zeitspanne ist in vielen Fällen ein Kalenderjahr, aber bspw. dann nicht, wenn ein unterjähriger SST zu erstellen ist. Welche der möglichen Entwicklungen sich realisieren wird, ist am Stichtag noch nicht bekannt.
Jede dieser möglichen Entwicklungen ist mit einem Jahresergebnis und damit mit einem Wert des risikotragenden Kapitals des Versicherungsunternehmens am Ende der 12 Monate verbunden. Die Entwicklungen können gedanklich nach der Höhe des risikotragenden Kapitals sortiert werden. Somit kann auch die Menge der Entwicklungen mit den tiefsten Werten des risikotragenden Kapitals, die zusammen eine Eintretenswahrscheinlichkeit von einem Prozent aufweisen, ermittelt werden. Diese sind typischerweise nicht mit Gewinnen, sondern mit Verlusten verbunden. Von diesen Entwicklungen lässt sich der Durchschnitt des risikotragenden Kapitals bestimmen. Auf den Expected Shortfall nach Artikel 36 E-AVO wird verwiesen, weil dort die präzise mathematische Definition für den erwähnten Durchschnitt gegeben wird.
Absatz 2
Das Schutzniveau verlangt, dass die Versicherten höchstens in denjenigen möglichen Entwicklungen eine Einbusse erleiden, welche zu einem tieferen risikotragenden Kapital des Versicherungsunternehmens führen als dieser Durchschnitt. Äquivalent dazu ist, dass die Versicherten in allen Entwicklungen, die ein höheres risikotragendes Kapital aufweisen als besagter Durchschnitt, keine Einbussen auf ihren berechtigten Ansprüchen erleiden dürfen.
Die Versicherten erleiden dann keine Einbussen, wenn das Versicherungsunternehmen die in der gegebenen Entwicklung bestehenden Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen unter einer fortgeführten Einhaltung des Schutzniveaus des SST ohne Neugeschäft regulär erfüllen
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