Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht VVEA

- Der Kanton AG zweifelt an der Möglichkeit, den Anteil von Recycling-Kiessand in den Strassenbelägen zu erhöhen. Er geht davon aus, dass die bituminösen Abfälle nicht vollständig in der Schweiz entsorgt werden können, und bittet den Bund, zu prüfen, ob sich mit Behandlungsanlagen im Ausland Abnahmeverträge abschliessen lassen.

- Der Kanton SG ist der Ansicht, dass die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Entsorgungswege fristgerecht verfügbar sind, in der Verantwortung des Bundes anzusiedeln sei und nicht bei den Kantonen.

- Der Kanton NE bezweifelt den Erfolg dieser Massnahme und befürchtet, dass niemals der gesamte in der Schweiz anfallende Ausbauasphalt verwertet werden könne. Es werden finanzielle und logistische Folgen für die Strassenarbeiten befürchtet. Ebenso stellt der Kanton NE den ökologischen Nutzen der Verwertung dieser Materialien im Vergleich mit ihrer Ablagerung auf einer Deponie infrage. Er hegt die Befürchtung, dass der Kanton ZH als Modell für die Behandlung von Ausbauasphalt in der Schweiz dienen werde.

- Der HEV verlangt, die Frist in Artikel 52 Absatz 1 ebenfalls zu verlängern. Im Übrigen vertritt er die Ansicht, dieser Absatz sei bestenfalls aufzuheben. Als Begründung führt er an, die Verwertung dieser Materialien im Strassenbau sei am ökologischsten.

In den Stellungnahmen werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:

- Für die Absätze 2 und 3 fordern 10 Kantone (ZH, LU, ZG, FR, BS, SH, AR, SG, AG, JU), 7 Verbände und Unternehmen (arv, SGV, SSV, SVKI-Strassen, PUSCH, Greenpeace, EWB) sowie 3 Parteien (FPD, glp, SP) eine generelle Frist bis mindestens zum 31. Dezember 2025. Die SP äussert sich nicht zum Absatz 3.

- Ein auf fünf Jahre nach Inkrafttreten der revidierten Verordnung befristetes Ablagerungsverbot wünschen 4 Kantone (BE, OW, TI, VS) und ein Verband (KVU).

- 3 Kantone (GE, ZG, TG) schlagen für Absatz 3 eine kürzere Frist als für Absatz 2 vor.

- Als Alternative und möglichen Ersatz für das Ablagerungsverbot regen 2 Kantone und 1 Verband (LU, ZG, KVU) die Einführung einer Lenkungsabgabe an.

- Der Kanton Uri schlägt vor, für den Zeitraum zwischen der bestehenden Frist gemäss Artikel 52 Absatz 2 (2025) und 2030 eine Lenkungsabgabe einzuführen.

- Die KIK verlangt eine Erhöhung des aktuellen Höchstgehalts von 250 mg PAK pro kg und die Einführung eines standardisierten Verfahrens für die Probenahme und zur Bestimmung des PAK-Gehalts.

- Der HEV fordert, dass die Frist in Artikel 52 Absatz 1 zumindest zu verlängern und bestenfalls aufzuheben sei.

Die folgenden Teilnehmenden begrüssen die Änderungen, ergänzen ihre Stellungnahme jedoch mit einem Kommentar:

- Der Kanton SZ beschäftigt sich mit der Frage, ob in der Schweiz genügend Anlagen zur Behandlung vorhanden sind, und drückt seine Besorgnis über eine mögliche Beherrschung dieses Markts durch ein Monopolunternehmen aus.

- Der Kanton GR ist sich nicht sicher, ob er auf Kantonsebene für die Einhaltung der aktuellen Frist in Absatz 2 gerüstet ist.

3.3.2.5 Erhöhung der Energie-Nettoeffizienz für Kehrichtverbrennungsanlagen auf

80 Prozent (Art. 31 Bst. c)

Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst den Vorschlag ganz oder teilweise (52 Stellungnahmen: ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, VD, VS, GE, JU, KVU, glp, SGV, SSV, SVKI, economiesuisse, SGB, PUSCH, Suva, svu|asep, Swissmem, INOBAT, Greenpeace, VASSO, cemsuisse, VSMR, arv, HeS, VFS, SVUT, IG Holzenergie NW-CH, SAIDEF, IWB, SATOM SA, KVA Linth, VBSA, Limeco, EWB, swisspower, Trenn GmbH).

14 Stellungnehmende haben sich enthalten (NW, TI, NE, KIK, SVP, SP, InfraWatt, KomABC, HEV, FSKB, FER, SBV, WEKO, Renergia).

20/46 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774