Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht VVEA
Von den insgesamt 73 eingegangenen Stellungnahmen lehnen 7 die Änderung zu diesem Artikel ab (GL, FDP, sgv, IGEB. ZAR, ZVHo, metal.suisse).
Teilweise befürwortende Positionen:
Die Kantone ZH, BE, OW, SH, AR, SG, GR, TG, sowie svu|asep, VFS wünschen eine klare Definition der Berechnung des ENE, der Systemgrenzen und Vollzugsfragen in den Erläuterungen oder Vollzugshilfe. Zudem sei die Finanzierungsfrage, insbesondere von CCS zu klären (ZH, AR, SG, svu|asep).
Die cemsuisse verlangt die Aberkennung der CO2-Abscheidung als externe Nutzung.
Der IWB sieht ein Risiko von Verschiebung von Abfallströmen von KVA, die keine Kapazitätserweiterungen machen können, zu KVA, die die ENE 0.8 erfüllen.
Der VBSA und swisspower befürworten die Auflistung (in Erläuterungen oder Vollzugshilfe) weiterer Möglichkeiten der externen Energienutzung wie die Produktion von erneuerbaren Energieträgern (z.B. Wasserstoff.) Der VBSA fordert eine entsprechende Anpassung im Verordnungstext: «Insbesondere die Nutzung der Energie zur Abscheidung von CO2....».
Ablehnende Positionen:
Der Kanton Glarus beantragt die Rückweisung des Artikels mit der Begründung, dass die Energieoptimierung einer KVA nicht auf Kosten von anderen Umweltkompartimenten mit Energiebedarf (z.B. Emissionsminderung, Reduktion von Dioxin in Flugasche) erfolgen darf. Es sei die gesamte Ökobilanz einer KVA zu betrachten. Die vorliegende Regelung bevorzugt städtische Anlagen, da diese die geforderte Energieeffizienz durch Fernwärmenetze erreichen können, hingegen die KVA in ländlichen Gebieten sich auf CCS-Anlagen beschränken müssen, auch wenn sie dafür nicht geeignet sind.
Der ZAR und der ZVHo erachten die Verankerung eines technischen Grenzwerts auf Verordnungsstufe als problematisch, da die Systemgrenzen noch nicht ausreichend definiert sind. Wie der Kanton GL sehen sie das Risiko, dass die einseitige Optimierung der Energieeffizienz andere Prozesse zur Reduktion der Umweltbelastung benachteiligt werden. Es sei die gesamte Umweltbilanz einer KVA zu betrachten.
Die FDP, der sgv, die IGEB und metal.suisse vertreten die Meinung, dass mit der Erhöhung der Energieeffizienz falsche Anreize zur Kapazitätserweiterung von KVA geschaffen werden. Dies steht im Widerspruch zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft, insbesondere im Fall des Kunststoffrecyclings.
3.3.2.6 Änderung zum relevanten Anteil des TOC und zum entsprechenden Messverfahren (Art. 32 Abs. 2 Bst. e VVEA, Anhang 3 Ziff. 2 sowie Anhang 5 diverse Ziffern)
Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe e VVEA
Von insgesamt 73 Rückmeldungen stimmen der Änderung zu: 14 Kantone (AI, BL, BS, FR, GE, GL, JU, NE, VD, VS, SO, SZ, TI, UR), die GLP sowie 22 Verbände / Interessengruppen (SGV, SSV, SVKI, arv, VBSA, swissmem, FER, Greenpeace, HeS, SVUT, IG Holzenergie Nordwestschweiz, SAIDEF, IWB, SGB, Pusch, SUVA, SATOM SA, KVA Linth, EWB, INOBAT, VASSO, Trenn GmbH).
7 Kantone (AG, GR, LU, SG, SH, TG, ZH), die FDP, SVP sowie 4 Verbände / Interessengruppen (economiesuisse, ZAR, ZVHo, Limeco) lehnen die Änderung ab.
9 Antwortende stimmen teilweise zu (AR, BE, ZG, ZH, KVU, cemsuisse, IGEB, sgv, metal.suisse) und 14 Antwortende enthalten sich (NW, KIK, SP, InfraWatt, KomABC, svu|asep, HEV, FSKB, SBV, VSMR, WEKO, VFS, swisspower, Renergia).
21/46 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774