Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht ChemRRV

Feuerlöschschäume, welche die geregelten Stoffe bestimmungsgemäss enthalten, auf die Verfügbarkeit von fluorfreien Löschmitteln als Ersatzprodukte für fluortensidhaltige Schaumlöschmittel abgestimmt werden. Beantragt wird eine Frist von mindestens fünf Jahren bis Ende 2026. Darüber hinaus solle das BAFU verpflichtet werden, eine Liste mit fluorfreien Löschmitteln, welche die löschtechnischen Anforderungen bei Grossbränden erfüllen würden, zu publizieren. Nach Antrag zweier Kantone (BL, GL) und KomABC sollte es nicht den Inhaberinnen von Löschmitteln zur Aufgabe gemacht werden, den Beweis für die Zulässigkeit der Verwendung ihrer vorrätig gehaltenen Produkte zu erbringen, sondern den Herstellerinnen der Produkte. Die Abnehmer würden die in den Produkten «bestimmungsgemäss» oder als «unvermeidliche» Verunreinigungen vorhandenen Stoffe weder zum Zeitpunkt des Kaufs noch während des anschliessenden rund zehn Jahre dauernden Lebenszyklus kennen. Entsprechende Rückfragen von Inhabern bei Herstellerinnen hätten ergeben, dass sachdienliche Auskünfte selbst für wenige Jahre alte Produkte nur schwer erhältlich seien. Auf diesen Sachverhalt weisen weiter RK MZF, FKS, VKG, GVZ und GVZG hin.

Vorschriften über Cyclische Siloxane (Anhang 1.19)

Die neuen Vorschriften über cyclische Siloxane werden von 14 Kantonen (AG, AR, BE, BL, FR, GR, NW, OW, SG, SH, TG, UR, VS, ZH), der chemsuisse und dem VKCS sowie von SGB und FRC explizit begrüsst. Scienceindustries, VSLF und VSS sowie die Unternehmen BASF (BASF Schweiz, BASF Coatings Services, BASF Intertrade, Chemetall, Rolic Technologies) und Syngenta sind mit den neuen Vorschriften über cyclische Siloxane einverstanden und verweisen auf allfällige Änderungsanträge des Verbands SKW. Dieser stellt fest, dass in Anhang 1.19 Produkte mit einem Gehalt an Siloxanen von 0.1 Prozent oder mehr verboten würden. Der Verband begrüsst die Übergangsfrist für «leave-on» Kosmetika bis zum 1. April 2027 in der Annahme, dass diese Produkte bis zum 30. April 2027 nach altem Recht in Verkehr gebracht und danach noch unbefristet abverkauft werden können. Gemäss Anträgen der FDP, economiesuisse, ECO SWISS, Swiss Textiles und Swissmem seien die auf einem Stellungnahme-Entwurf der EU-Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomischen Analysen (SEAC) basierenden Vorschriften für D4, D5 und D6 zurückzustellen, bis in der EU ein definitiver Rechtstext vorliegt.

Für die Textilreinigungen, die D5 in überwachten geschlossenen Systemen verwenden würden (Ziff. 2 Abs. 4 Bst. a), sei gemäss 16 Kantonen (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VS, ZH), der chemsuisse und dem VKCS eine Meldepflicht einzuführen. Weiter sei es laut 16 Kantonen (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZH), der chemsuisse und dem VKCS nicht zweckmässig, das Inverkehrbringen der Stoffe und Zubereitungen so lange zu erlauben, bis die betreffenden Produkte auch nicht mehr verwendet werden dürfen (Ziff. 3 Abs. 1 und 2). Die Übergangsfristen bezüglich des Inverkehrbringens und des Verwendens seien somit gesondert festzulegen. Sie sollen laut Anträgen so ausgestaltet werden, dass zuletzt beschaffte Produkte noch während eines Jahres verwendet werden dürfen. Drei Kantone (BS, FR, VS), chemsuisse und VKCS vermerken, dass von den Verboten cyclischer Siloxane in Produkten jeglicher Art vor allem kosmetische Mittel betroffen seien. Damit die für die Verordnung über kosmetische Mittel (VKos) zuständigen Vollzugsbehörden die relevanten Bestimmungen der ChemRRV im Rahmen ihrer analytischen Untersuchungen besser erkennen und berücksichtigen können, sei durch das BAFU in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Sinne einer Vollzugshilfe eine Übersicht der entsprechenden Verbote und Beschränkungen der ChemRRV zu erstellen.

Vorschriften über oxo-abbaubare Kunststoffe (Anhang 2.9)

Die Verbote des Inverkehrbringens und der Verwendung oxo-abbaubarer Kunststoffe begrüssen 16 Kantone (AG, AR, BE, BL, FR, GE, GR, NW, OW, SG, SH, TG, TI, UR, VS, ZH), die chemsuisse und der VKCS sowie glp, SGB, SSV und FRC ausdrücklich; ein Kanton (TI) fordert Massnahmen über oxo-abbaubare Kunststoffe hinaus, um das Vorkommen von Mikroplastik in der Umwelt zu reduzieren. Die Organisationen ECO SWISS, scienceindustries, VSLF und VSS sowie die Unternehmen BASF (BASF Schweiz, BASF Coatings Services,

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