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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 21 Seiten
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- Bachelor of Science FH Technique en radiologie médicale der Hochschule in Genf;
- Bachelor of Science FH Technique en radiologie médicale der Hochschule in Lausanne;
- HF-Diplom Medizinisch-technische Radiologie der höheren Fachschule BZG (Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt);
- HF-Diplom Medizinisch-technische Radiologie der höheren Fachschule medi in Bern (Zentrum für medizinische Bildung);
- HF-Diplom Tecnico di radiologia medica der höheren Fachschule in Locarno (Centro professionale sociosanitario);
- HF-Diplom Medizinisch-technische Radiologie des Bildungszentrums careum in Zürich;
c) im Hoheitsgebiet der Schweiz in den 12 Monaten vor dem Gesuch um eine Bewilligung 1000 Stunden im Bereich Radioonkologie gearbeitet haben oder in Quebec einen Anpassungslehrgang im Umfang von 1000 Stunden in einer Einrichung gemäss dem Loi sur les services de santé et les services sociaux (Kap. S.-4.2) unter der Aufsicht einer Betreuungsperson abgeschlossen haben, die Mitglied des OTIMROEPMQ und von diesem anerkannt ist. Der Lehrgang wird in einer Abteilung für Radioonkologie absolviert;
d) die Dauer des Anpassungslehrgangs wird um die Anzahl Stunden verkürzt, die in der Schweiz im Bereich Radioonkologie in den 12 Monaten vor dem Gesuch um eine Bewilligung in Form von Arbeitsstunden geleistet wurden;
e) erfolgreich eine vom OTIMROEPMQ oder von einer von diesem beauftragten Einheit angebotene Ausbildung über den rechtlichen Rahmen sowie über ethische und deontologische Aspekte des Berufs in Quebec im Umfang von mindestens 7 Stunden im Präsenz- oder Fernunterricht abgeschlossen haben.
5.6 Um eine Anerkennung der Berufsqualifikationen und damit die rechtliche Befähigung zur Ausübung des Berufs Technologin bzw. Technologe in medizinischer Bildgebung im Bereich Radiodiagnostik in Quebec zu erhalten, müssen gesuchstellende Personen folgende vom OTIMROEPMQ festgelegten Voraussetzungen erfüllen:
a) im Hoheitsgebiet der Schweiz die rechtliche Befähigung zur Ausübung des Berufs Radiologiefachfrau bzw. -fachmann besitzen;
b) im Hoheitsgebiet der Schweiz von einer von der Schweiz anerkannten Behörde einen der folgenden Ausbildungsabschlüsse erhalten haben:
- Bachelor of Science FH Technique en radiologie médicale der Hochschule in Genf;