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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 21 Seiten

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Zusammenhang mit der Anwendung dieser Absprache ungelöst bleibt, können sie sich innerhalb einer angemessenen Frist an den bilateralen Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (nachfolgend «bilateraler Ausschuss») wenden.

Für diese Absprache bezeichnen die zuständigen Behörden der Schweiz und Quebecs die folgenden Stellen als Kontaktstellen:

Für die Schweiz:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Ressort Internationale Bildungszusammenarbeit und Berufsqualifikationen IBQ

Einsteinstrasse 2

3003 Bern

[email protected]

Für Quebec:

Directeur (trice) général (e) et secrétaire

Ordre des technologues en imagerie médicale, en radio-oncologie et en électrophysiologie médicale

6455, rue Jean-Talon Est, bureau 401

Saint-Léonard (Québec) H1S 3E8

(oder jede andere Adresse, die vom OTIMROEPMQ als Hauptsitz bezeichnet wird)

ARTIKEL 11 – INFORMATION

Die zuständigen Schweizer und Quebecer Behörden kommen überein, den gesuchstellenden Personen alle relevanten Informationen zu ihrem Gesuch um Anerkennung der Berufsqualifikationen zur Verfügung zu stellen.

ARTIKEL 12 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Die zuständigen Behörden der Schweiz und Quebecs gewährleisten den Schutz der von ihnen ausgetauschten personenbezogenen Daten gemäss den im Hoheitsgebiet der Schweiz und Quebecs anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

ARTIKEL 13 – VERKEHR

Die Bestimmungen betreffend Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen in den Hoheitsgebieten der Schweiz und Quebecs gemäss der für das jeweilige Hoheitsgebiet geltenden Gesetzgebung werden von dieser Vereinbarung nicht berührt.

ARTIKEL 14 – ÄNDERUNGEN AM BERUF

Die zuständigen Schweizer und Quebecer Behörden verpflichten sich, einander über Änderungen an den von der vorliegenden Absprache betroffenen Ausbildungsabschlüssen und Praxisfeldern für die Berufe Technologin bzw. Technologe in medizinischer Bildgebung in den Bereichen Radiodiagnostik