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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 21 Seiten
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Zusammenhang mit der Anwendung dieser Absprache ungelöst bleibt, können sie sich innerhalb einer angemessenen Frist an den bilateralen Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (nachfolgend «bilateraler Ausschuss») wenden.
Für diese Absprache bezeichnen die zuständigen Behörden der Schweiz und Quebecs die folgenden Stellen als Kontaktstellen:
Für die Schweiz:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Ressort Internationale Bildungszusammenarbeit und Berufsqualifikationen IBQ
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
Für Quebec:
Directeur (trice) général (e) et secrétaire
Ordre des technologues en imagerie médicale, en radio-oncologie et en électrophysiologie médicale
6455, rue Jean-Talon Est, bureau 401
Saint-Léonard (Québec) H1S 3E8
(oder jede andere Adresse, die vom OTIMROEPMQ als Hauptsitz bezeichnet wird)
ARTIKEL 11 – INFORMATION
Die zuständigen Schweizer und Quebecer Behörden kommen überein, den gesuchstellenden Personen alle relevanten Informationen zu ihrem Gesuch um Anerkennung der Berufsqualifikationen zur Verfügung zu stellen.
ARTIKEL 12 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die zuständigen Behörden der Schweiz und Quebecs gewährleisten den Schutz der von ihnen ausgetauschten personenbezogenen Daten gemäss den im Hoheitsgebiet der Schweiz und Quebecs anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
ARTIKEL 13 – VERKEHR
Die Bestimmungen betreffend Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen in den Hoheitsgebieten der Schweiz und Quebecs gemäss der für das jeweilige Hoheitsgebiet geltenden Gesetzgebung werden von dieser Vereinbarung nicht berührt.
ARTIKEL 14 – ÄNDERUNGEN AM BERUF
Die zuständigen Schweizer und Quebecer Behörden verpflichten sich, einander über Änderungen an den von der vorliegenden Absprache betroffenen Ausbildungsabschlüssen und Praxisfeldern für die Berufe Technologin bzw. Technologe in medizinischer Bildgebung in den Bereichen Radiodiagnostik