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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 21 Seiten

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- HF-Diplom Medizinisch-technische Radiologie des Bildungszentrums careum in Zürich;

c) im Hoheitsgebiet der Schweiz in den 12 Monaten vor dem

Gesuch um eine Bewilligung 1000 Stunden im Bereich Nuklearmedizin gearbeitet haben oder in Quebec einen Anpassungslehrgang im Umfang von 1000 Stunden in einer Einrichtung gemäss dem Loi sur les services de santé et les services sociaux (Kap. S.-4.2) unter der Aufsicht einer Betreuungsperson abgeschlossen haben, die Mitglied des OTIMROEPMQ und von diesem anerkannt ist. Der Lehrgang wird in einer Abteilung für Nuklearmedizin in folgenden Tätigkeitsbereichen absolviert:

- Radiopharmazeutika, Injektion und Vorbereitung der Patientinnen und Patienten im Umfang von mindestens 100 Stunden (oder 10 % des zu absolvierenden Lehrgangs);

- Durchführung von planaren, tomografischen und nicht bildgebenden Untersuchungen im Umfang von mindestens 600 Stunden (oder 60 % des zu absolvierenden Lehrgangs);

- Datenbearbeitung und Archivierung im Umfang von mindestens 100 Stunden (oder 10 % des zu absolvierenden Lehrgangs);

- Strahlenschutz, Materialverwaltung und Qualitätskontrolle im Umfang von mindestens 200 Stunden (oder 20 % des zu absolvierenden Lehrgangs);

d) die Dauer des Anpassungslehrgangs wird um die Anzahl Stunden

verkürzt, die in der Schweiz im Bereich Technologie der Nuklearmedizin in den 12 Monaten vor dem Gesuch um eine Bewilligung in Form von Arbeitsstunden geleistet wurden;

e) erfolgreich eine vom OTIMROEPMQ oder von einer von diesem

beauftragten Einheit angebotene Ausbildung über den rechtlichen Rahmen sowie über ethische und deontologische Aspekte des Berufs in Quebec im Umfang von mindestens 7 Stunden im Präsenz- oder Fernunterricht abgeschlossen haben.

5.5 Um eine Anerkennung der Berufsqualifikationen und damit die rechtliche Befähigung zur Ausübung des Berufs Technologin bzw. Technologe in Radioonkologie in Quebec zu erhalten, müssen gesuchstellende Personen folgende vom OTIMROEPMQ festgelegten Voraussetzungen erfüllen:

a) im Hoheitsgebiet der Schweiz die rechtliche Befähigung zur

Ausübung des Berufs Radiologiefachfrau bzw. -fachmann besitzen;

b) im Hoheitsgebiet der Schweiz von einer von der Schweiz

anerkannten Behörde einen der folgenden Ausbildungsabschlüsse erhalten haben: