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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 21 Seiten

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In Quebec:

7.3 Die Gesuche um Anerkennung der Berufsqualifikationen sind an folgende Adresse zu richten:

Secrétaire de l’OTIMROEPMQ

6455, rue Jean-Talon Est, bureau 401

Saint-Léonard (Québec) H1S 3E8

Gesuche sind über das dazu vorgesehene Formular zu erfassen.

7.4 Zur Anwendung dieser Absprache müssen die gesuchstellenden Personen bei der zuständigen Quebecer Behörde folgende Dokumente einreichen:

a) eine beglaubigte Kopie des Diploms, das in der Schweiz Zugang zur rechtlichen Befähigung zur Berufsausübung gewährt;

b) gegebenenfalls eine Arbeitsbestätigung mit dem Siegel der Einrichtung und einer Beschreibung der Berufserfahrung, wobei die Anzahl Arbeitsstunden in den in Absatz c) von Artikel 5.4 beschriebenen Tätigkeitsbereichen präzisiert sind;

c) gegebenenfalls eine Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses des Anpassungslehrgangs in Quebec. Für die Suche nach einem Anpassungslehrgang ist die gesuchstellende Person zuständig, der OTIMROEPMQ trägt keine Verantwortung für diese Suche oder die Verfügbarkeit einer solchen Stelle;

d) eine Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung über den rechtlichen Rahmen und die ethischen und deontologischen Aspekte;

e) einen Nachweis ausreichender Französischkenntnisse zur Ausübung des Berufs, wie in Artikel 35 der Charta der französischen Sprache (RLRQ, c. C-11) vorgeschrieben;

f) einen Identitätsnachweis;

g) eine Bescheinigung des Schweizerischen Roten Kreuzes, die die berufliche Niederlassung bestätigt und belegt, dass kein Verbot bzw. keine Einschränkung der Ausübung des Berufs der Radiologiefachperson, beschränkt auf den Bereich Radiodiagnostik, Radioonkologie oder Nuklearmedizin, oder disziplinarische oder sonstige Massnahmen gegen die gesuchstellende Person vorliegen;

h) eine eidesstattliche Erklärung der gesuchstellenden Person, dass sie ihres Wissens nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist und dass gegen sie kein Disziplinar- oder Strafverfahren hängig ist, das zu einer Verurteilung oder einer Strafe führen könnte, die sich auf ihre Aufnahme in den OTIMROEPMQ auswirken könnte.