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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 21 Seiten

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In Quebec:

5.3 Gemäss der Analyse der Berufsqualifikationen, die von der gesuchstellenden Person mit einem Abschluss für das Hoheitsgebiet der Schweiz zur Ausübung des Berufs Technologin bzw. Technologe in medizinischer Bildgebung in den Bereichen Radiodiagnostik oder Nuklearmedizin oder Technologin bzw. Technologe in Radioonkologie im Hoheitsgebiet von Quebec verlangt sind, sind die wesentlichen Unterschiede in Bezug auf die Ausbildungsabschlüsse, die eine spezifische Berufserfahrung einschliessen, und in Bezug auf die Praxisfelder folgende:

- In der Schweiz deckt die Ausbildung zur Radiologiefachfrau bzw.

zum Radiologiefachmann die drei Tätigkeitsbereiche Radiodiagnostik, Nuklearmedizin und Radioonkologie ab, während in Quebec für jedes dieser Praxisfelder ein spezifischer Ausbildungsabschluss einschliesslich einer Berufserfahrung abgeschlossen werden muss.

- Die Ausübung des Berufs Technologin bzw. Technologe in

medizinischer Bildgebung besteht in der Verwendung von ionisierender Strahlung, Radioelementen und anderen Energieformen zur Erzeugung von Bildern oder Daten zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken.

- Um im Praxisfeld der medizinischen Bildgebung im Bereich Radiodiagnostik arbeiten zu können, das die Tätigkeitsbereiche der konventionellen Radiologie, der Mammografie, der Computertomographie (CT), der Magnetresonanztomografie (MRI) und der interventionellen Radiologie umfasst, muss ein spezifischer Ausbildungsabschluss, der eine Berufserfahrung einschliesst, abgeschlossen werden.

- Um im Praxisfeld der medizinischen Bildgebung im Bereich

Nuklearmedizin arbeiten zu können, das die Erstellung von metabolischen und funktionalen Bildern – u. a. durch Szintigrafie und Tomografie mittels Aussendung von Strahlen – umfasst, muss ein spezifischer Ausbildungsabschluss, der eine Berufserfahrung einschliesst, abgeschlossen werden.

- Die Ausübung des Berufs Technologin bzw. Technologe in

Radioonkologie besteht in der Verwendung von ionisierender Strahlung, Radioelementen und anderen Energieformen für Behandlungen oder zur Erstellung von Bildern oder Daten zu therapeutischen Zwecken.

- Um im Praxisfeld der Radioonkologie arbeiten zu können, das die

Tätigkeitsbereiche der Behandlungsplanung, der Dosimetrie, der Brachytherapie und der externen Behandlung umfasst, muss ein