Vorlage

Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 21 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 16Fedlex · Vorlage

ARTIKEL 9 – BESCHWERDE IM HINBLICK AUF EINE WIEDERERWÄGUNG DES ENTSCHEIDS DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN

In der Schweiz:

9.1 In der Schweiz kann die gesuchstellende Person innerhalb von 30 Tagen

ab Eröffnung der Verfügung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Beschwerde einlegen. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in Artikel 44 und folgende des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren beschrieben. Für eine Beschwerde ist eine Zustelladresse in der Schweiz erforderlich.

In Quebec:

9.2 Die gesuchstellende Person kann beim Verwaltungsrat eine

Wiedererwägung der Verfügung des Sekretariats des OTIMROEPMQ verlangen, sofern dieses die Anerkennung der Erfüllung einer anderen Voraussetzung als jener der Berufskompetenzen ablehnt, indem sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Verfügung bei der zuständigen Quebecer Behörde einen schriftlichen Antrag auf Wiedererwägung einreicht.

9.3 Die zuständige Quebecer Behörde teilt der gesuchstellenden Person das

Datum der Sitzung, an der ihr Wiedererwägungsantrag behandelt wird, mindestens 15 Tage vor dem Termin über ein Kommunikationsmittel, das eine Empfangsbestätigung ermöglicht, mit.

9.4 Möchte die gesuchstellende Person eine schriftliche Stellungnahme

abgeben, muss sie diese der zuständigen Quebecer Behörde mindestens zwei Tage vor der Sitzung, an der ihr Wiedererwägungsantrag behandelt wird, zustellen.

Der Verwaltungsrat prüft den Wiedererwägungsantrag und stellt

innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Wiedererwägungsantrags schriftlich eine begründete Verfügung aus.

9.5 Der Entscheid des Ausschusses ist definitiv und muss der

gesuchstellenden Person innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Sitzung, an der er gefällt wurde, über ein Kommunikationsmittel, das eine Empfangsbestätigung ermöglicht, zugestellt werden.

ARTIKEL 10 – ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN BEHÖRDEN

Die zuständigen Behörden der Schweiz und Quebecs arbeiten eng zusammen und leisten einander Amtshilfe, um die Anwendung und die gute Funktionsweise der vorliegenden Absprache zu vereinfachen, insbesondere bei der Überprüfung der Richtigkeit und der Echtheit der eingereichten Dokumente.

Stellen die Vertragsparteien dieser Absprache nach Ausschöpfung aller ihnen zur Verfügung stehenden Mittel fest, dass eine Schwierigkeit im