Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV

PRO 5 Teilnehmende, davon 2 Kantone (SG, ZH), 2 nationale Organisationen (SGPV,

VSGP), LBV

PRO, mit Anträgen 7 Teilnehmende, davon 4 Kantone (BE, SO, TI, VS), 3 nationale Organisationen

(KOK, KPSD, SIF)

Gemischt -

CONTRA, mit Anträgen 18 Teilnehmende, davon 1 Partei (SPS), 14 nationale Organisationen (4AQU, AefU,

AquaViva, biorespect, BirdLife, FF, Greenpeace, PRN, PUSCH, SFV, SKS, VL, VSA, WWF), AWBR, 2 Unternehmen (HWAG, IWB).

CONTRA -

Anträge6

• 22 TN fordern die Übernahme der Mehrkosten der obligatorischen Weiterbildung durch

das zuständige Departement. (2 Kantone (AI, ZH), 2 gesamtschweizerische Dachverbände (SAB, SBV), 9 nationale Organisationen (FSV, IVVS, JULA, Lohnunternehmer, OdA AAF, SAV, SBLV, Vitiswiss, VSKP), 9 kantonale und regionale Organisationen (Agora, BEBV, BVSO, BVAR, BVBB, BVGL, SGBV, WLK, ZBV). Der Kanton ZH verweist explizit auf die Mehrkosten aufgrund neuer, zusätzlicher oder aufwändigerer Unterrichtsarten einschliesslich der praktischen Prüfung.

• 1 weiterer TN fordert die Übernahme von 50% der Kosten der obligatorischen

Weiterbildung durch das zuständige Departement (SOV).

• 18 TN lehnen Beiträge an Prüfungsstellen und Weiterbildungseinrichtungen ab und fordern

deshalb die Streichung von Abs. 1. Die Prüfungsstellen und Weiterbildungseinrichtungen sollen sich kostendeckend über die Prüfungs- und Kursgebühren finanzieren und eine kostendeckende Regelung soll entsprechend in der ChemGebV vorgesehen werden. (SPS, 14 nationale Organisationen (4AQU, AefU, AquaViva, biorespect, BirdLife, FF, Greenpeace, PRN, PUSCH, SFV, SKS, VL, VSA, WWF), AWBR, 2 Unternehmen (HWAG, IWB))

• 2 TN fordern, dass öffentliche und private Weiterbildungseinrichtungen bei den

Finanzierungsbeiträgen gleichbehandelt werden. Der Kanton BE schlägt als Neuformulierung des zweiten Satzes konkret vor: "Den genannten Einrichtungen und Stellen können Finanzhilfen in den folgenden Bereichen gewährt werden." (Kantone BE und VS)

• Mit Bezug auf die VFB-L fordern 3 TN, dass keine Gebühr anfalle, wenn die Prüfung

während der Ausbildung absolviert wird. Die praktische Prüfung müsse auch innerhalb eines überbetrieblichen Kurses (ÜK) möglich sein, das heisst, während der Ausbildung. Die sich ergebenden Mehrkosten aufgrund der neuen Vorgaben in der Fachprüfung/Grundbildung sollen durch das zuständige Bundesamt getragen werden. (Kanton AI, 1 gesamtschweizerischer Dachverband (SAB), 1 nationale Organisation (SAV))

• 2 TN fordern, sicherzustellen, dass für die Finanzierung der PSM-Aus- und

Weiterbildungen in der Waldwirtschaft die gleichen Bedingungen wie in den speziellen Bereichen gelten. Namentlich sollen interkantonale Försterschulen die gleiche Unterstützung erhalten wie die sanu in den speziellen Bereichen. (KOK, SIF)

• 1 TN fordert, in Art. 12a Abs. 2 ChemRRV bei den abgeltungsberechtigten Aufwänden den

"Administrationsaufwand" zu ergänzen. (Kanton TI)

6 Hier werden im Sinne der Übersichtlichkeit die Anträge von 22 TN aufgeführt, die in den Stellungnahmen zu Art. 10, Abs. 2 ChemRRV geäussert wurden und von 3 TN, deren Stellungnahmen zu Art. 3 VFB-L geäussert wurden. 15/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774