Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV
o 12 TN fordern, dass die FABE alle fünf Jahre ab der Ausstellung oder Verlängerung der Bewilligung neu erlangt werden müsse. (4AQU, AefU, AquaViva, AWBR, BioSuisse, BirdLife, Greenpeace, HWAG, IWB, PRN, PUSCH, SFV)
• 12 TN fordern, die Gültigkeitsdauer der FABE von 8 auf 5 Jahre zu reduzieren oder
alternativ den Umfang der vorgeschriebenen Weiterbildung entsprechend zu erhöhen. (9 Kantone (AR, BL, BS, GR, LU, SG, TG, VS, ZH), 3 nationale Organisationen (chemsuisse, KPSD, VKCS)). 1 weiterer TN äussert sich allgemeiner: die Zeiträume seien kürzer zu fassen und der Umfang der geforderten Weiterbildung solle allenfalls vergrössert werden. (Kanton SZ)
• 8 TN fordern, die Gültigkeitsdauer der FABE von 8 auf 5 Jahre zu reduzieren und parallel
die Dauer der Weiterbildung zu verkürzen (3 Kantone (AG, BE, VD), KPSD). Der Kanton AG möchte auf 4 Jahre reduzieren. Die beantragte kürzere Dauer unterscheidet sich je nach Antrag;
o 4 TN fordern eine Verkürzung der Weiterbildung auf 6 Stunden ausgesprochen. (Kanton AI, SAB, SAV und VSGP)2
o 1 TN fordert für das Erlangen der FABE gemäss VFB-L eine Verkürzung der Weiterbildung auf 6 Stunden, was zur besseren Kontinuität in der Weiterbildung beitrage. (KPSD)
o 1 TN fordert eine Verkürzung auf 5 Stunden. Diese fünf Stunden sollen aus den zwei ausgewählten Pflichtstunden durch das BAFU und drei optional gewählten Stunden durch die Weiterbildungsinstitution bestehen. (Kanton AG)
o 1 TN fordert, zu prüfen, ob die Gültigkeitsdauer der FABE auf 5 Jahre zu verkürzen ist und 6 Stunden Weiterbildung eine Alternative zur bessern Staffelung der Weiterbildung wäre. Alternativ sei der Umfang der Weiterbildung innerhalb einer Gültigkeitsperiode entsprechend zu erhöhen. (Kanton BE)
o 1 TN fordert, die Gültigkeitsdauer der FABE auf 4 oder 5 Jahre zu verkürzen, sofern der Antrag zu Art. 5, Abs. 1 VFB-L bzw. Anh. 3 VFB-L angenommen wird (für die Erlangung der FABE Landwirtschaft solle die obligatorische Weiterbildungsdauer von 10 auf total 6 Stunden, davon 3 zu vorgegebenen Themen und 3 zu optionalen Themen, reduziert werden. (Kanton VD)
• 1 TN ist mit der Gültigkeitsdauer von 8 Jahren einverstanden. (Prométerre)
• 1 TN fordert, dass Art. 9 Abs. 3 ChemRRV aus systematischen Gründen vor dem Abs. 2
stehen sollte. (Kanton BE)
• 1 TN wünscht sich, dass im Erläuternden Bericht in Ziff. 4.1.2 die Möglichkeit der
Beschränkung der Gültigkeitsdauer näher erläutert werde. (Kanton BE)
Anträge zu Art. 9 Abs. 3 (erfolgreicher Prüfungsnachweis)
• 20 TN fordern eine Ergänzung "erfolgreich absolviert" (SPS, 16 nationale Organisationen
(4AQU, AefU, AquaViva, biorespect, BioSuisse, BirdLife, FF, Greenpeace, PRN, PUSCH, SFV, SKS, VL, Vogelwarte, VSA, WWF), AWBR, 2 Unternehmen (HWAG, IWB))
• 4 TN fordern, nach Erfüllen der Weiterbildungspflicht (z.B. in der Landwirtschaft nach den
10 Stunden) die Kompetenzen und Kenntnisse in geeigneter Form zu kontrollieren (z.B. Kurztest, Online-Test). 1 Antrag ist als Prüfantrag formuliert («es soll geprüft werden»). (Kantone SH, TG, ZG, KVU)
2 Diese vier TN haben sich in den Stellungnahmen bei der VFB für eine Reduktion der Gültigkeitsdauer ausgesprochen. 12/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774