Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV
CONTRA, mit -
Anträgen
CONTRA -
Anträge:
• 14 TN fordern, den Satz «Ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel, die für die
nichtberufliche Verwendung zugelassen sind.» an den Schluss des Absatzes zu verschieben, da sonst unklar sei, auf was sich der Begriff "Mittel" im dritten Satz beziehe. (12 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GR, LU, SG, SO, TG, VS, ZH) und 2 nationale Organisationen (chemsuisse, VKCS)
o 13 dieser 14 TN schlagen vor, alternativ einen weiteren Absatz nach Abs. 5 wie folgt einschieben: «Ausgenommen von Abs. 5 sind Pflanzenschutzmittel, die für die nichtberufliche Verwendung zugelassen sind.» (ausgenommen Kanton BL)
• 24 TN fordern, dass Drittpersonen mit der Abholung von PSM beauftragt werden dürfen
und entsprechend der Wortlaut mit «InhaberInnen […] oder eine mit der Abholung beauftragte Person» ergänzt wird. (Kanton AI, 2 gesamtschweizerische Dachverbände (SAB, SBV), 11 nationale Organisationen (FSV, IVVS, JULA, Lohnunternehmer, OdA AAF, SAV, SBLV, SOV, SVLT, Vitiswiss, VSKP), 10 kantonale und regionale Organisationen (Agora, BEBV, BVSO, BVAR, BVBB, BVGL, Prométerre, SGBV, WLK, ZBV). 1 weiterer TN fordert eine Regelung für Beauftragte, die ein bestelltes PSM abholen, und eine Regelung bei Postversand oder Lieferdienst (UGS).
o 1 dieser TN (SOV) fordert zudem, im dritten Satz den Begriff «Mittel» mit dem Begriff «Pflanzenschutzmittel» zu ersetzen.
o 1 dieser TN (SVLT) fordert zudem, dass PSM an beauftragte Personen ausschliesslich auf Rechnung des FABE-Inhabers / der FABE-Inhaberin abgegeben werden dürfen.
• 1 TN (Kanton BE) möchte geklärt sehen, ob ein/e FABE-Inhaber/in eine andere Person für
den Einkauf beauftragen darf.
• 1 TN fordert vorsorglich, sofern eine Möglichkeit für die Bevollmächtigung anderer
Personen (z.B. von Betriebsangehörigen) zum Bezug von PSM durch eine/n FABE-Inhaber/in in Betracht gezogen wird, auf eine klare Regelung zu achten, die in der Praxis eindeutig und überprüfbar ist. (chemsuisse)
• 2 TN unterstützen den Wortlaut, fordern aber, dass auch hier
Sanktionierungsmöglichkeiten vorgesehen werden.9 (SVGW, WVZ)
• 1 TN verlangt, dass das System mit QR-Codes bzw. einer App für die Identifikation von
FABE parallel zur Website entwickelt wird. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Nutzung von QR-Codes keine Mehrkosten gegenüber der Website generiere. (Kanton TI)
• 1 TN fordert, ausgehend von der italienischen Version der Vorlage, die Verwendung des
Begriffs «utilizzatore professionale o commerciale» in Übereinstimmung mit Art. 7 ChemRRV. (Kanton TI)
2.2.3.3 Anträge zu weiteren Artikeln der PSMV
Es werden drei Anträge zu PSMV gestellt, die nicht oder nicht eindeutig Art. 64 Abs. 5 PSMV zugeordnet werden können
9 Aus dem Text geht nicht hervor, was mit «auch hier» gemeint ist. Sehr wahrscheinlich ist damit Art. 23a ChemRRV gemeint. 21/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774