Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV
• Antrag zu Art. 77 PSMV: 16 TN fordern, die Erteilung von Generaleinfuhrbewilligungen
(GEB) für die Einfuhr von PSM zur beruflichen Verwendung an das Vorliegen einer FABE zur Verwendung von PSM zu knüpfen. Die Gültigkeitsdauer der GEB ist entsprechend der Gültigkeit der FABE zu begrenzen. (14 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GR, LU, NW, OW, SG, SO, TG, VS, ZH), 2 nationale Organisationen (chemsuisse, VKCS)). 1 dieser TN fordert zudem den Zusatz, dass Händler/innen, die PSM lediglich importieren und nicht beruflich verwenden, davon ausgenommen sind. (Kanton ZH)
• Antrag zu Art. 68, Abs. 4, PSMV: 1 TN fordert, dass die Formulierung sicherstellen soll,
dass wie bisher Herbizide auf einem wesentlichen Teil von Flächen im Siedlungsgebiet generell verboten bleiben, unabhängig davon, ob sie von beruflichen oder privaten Anwendern ausgebracht werden. (VL)
• Antrag zur PSMV allgemein: 2 TN fordern, dass die Abgabe von PSM zum Schutz von
Erntegütern auch an Inhaber/innen der FABE für allgemeine Schädlingsbekämpfung und für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln (VFB-S und VFB-B des EDI) erlaubt bleibt. Diese Fachbewilligungen würden im vorliegenden Revisionspaket nicht angesprochen und es sei deshalb unklar, ob diese im geplanten Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verfügbar sein werden. Im Rahmen der vorliegenden Revision sei deshalb eine geeignete Regelung zu finden, dass diese Abgaben weiterhin möglich sind.
2.3 Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
2.3.1 Ausgangslage
Gemäss den vorgeschlagenen, neuen Bestimmungen in der ChemRRV sollen ab 2026 nur noch Inhaber/innen einer FABE berechtigt sein, PSM beruflich oder gewerblich einzusetzen. Ein neues Register Fachbewilligungen PSM (RFB) soll die administrative Verwaltung der FABE, die Nachverfolgung der Weiterbildungen, die Verlängerung der FABE sowie die Überprüfung der Gültigkeit der FABE durch die Verkaufsstellen ermöglichen. Das neue Register soll das Portal Agate benutzen.
2.3.2 Eingegangene Stellungnahmen
82 der 90 eingegangenen Stellungnahmen äussern sich zum Themenbereich RFB, darunter 24 Kantone, 2 Parteien, 4 gesamtschweizerische Dachverbände, 37 nationale Organisationen, 13 kantonale und regionale Organisationen sowie 2 Unternehmen (siehe Übersicht im Anhang).
2.3.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 2.3.3.1 Gesamteinschätzung Zustimmung ohne Anträge bzw. nur Anträge die den Vollzug betreffen26
Grundsätzlich zustimmende Haltung, mit einzelnen Anträgen39
Weder zustimmende noch ablehnende Haltung, mit mehreren Anträgen16
Grundsätzlich ablehnende Haltung, mit mehreren Anträgen0
Ablehnung ohne Anträge1
65 der 82 Teilnehmenden (79%) äussern sich vollständig oder mehrheitlich zustimmend, 16 Teilnehmende (20%) äussern sich weder zustimmend noch ablehnend und 1 Teilnehmender (1%) äussert sich ablehnend.
Fast alle Stellungnahmen begrüssen im Grundsatz die Entstehung eines vom Bund geführten, zentralen Registers. Begrüsst werden insbesondere, dass eine digitale FABE anstelle einer physischen Karte etablierte werden soll, dass durch die Verwendung von Agate der
22/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774