Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV
administrative Aufwand reduziert und Doppelspurigkeiten (insbesondere aus Sicht der Landwirtinnen und Landwirte) vermieden werden, dass minimale Datenmengen erhoben und registriert werden und dass mit dem Register ein gesamtschweizerischer Überblick über die Anzahl FABE ermöglicht wird.
Kritisch kommentiert und mit einer Reihe von Anträgen begleitet wird der Aspekt der Datenverwendung (z.B. für Statistiken, Art. 11) und des Datenschutzes bzw. der Datensicherheit (Art. 9 und 10). Seitens der Anwender/innen besteht die Angst, dass diese Daten für politische Zwecke missbraucht werden könnten. Alle Stellungnahmen sind sich einig, dass es sich bei Personendaten zu den FABE-Inhabern/innen um sensible Daten handle. Deshalb sollen Daten nur so weit als nötig verfügbar sein – sei dies für den kantonalen Vollzug oder für die Überprüfung der Kaufberechtigung in den Verkaufsstellen.
Seitens der Kantone und kantonalen Konferenzen wird insbesondere gewünscht, dass FABE-Inhaber/innen verpflichtet werden, ihre Anschrift à jour zu halten, dass den kantonalen Vollzugsbehörden nebst dem Namen und der Gültigkeit auch der Zugang zu Wohn- und Email-Adresse zur Verfügung stehen und diese einen gebührenfreien Zugang zum Register (via Schnittstelle) erhalten.
Seitens der Anwender/innen und den landwirtschaftlichen Kreisen ist besonders wichtig,
dass Daten der FABE-Inhaber/innen nicht öffentlich zugänglich sind und diese Daten nicht für Statistiken oder andere Auswertungen verwendet werden dürfen. Zudem sollen Anwender/innen aus der Landwirtschaft bei der Anerkennung der Weiterbildungen den anderen Fachgebieten gleichgestellt werden (Coupon-Verfahren). In den Übergangsbestimmungen soll die Frist um sechs Monate verlängert werden.
Seitens der Umweltschutzkreise wird das Register und insbesondere die Überprüfung der FABE in den Verkaufsstellen begrüsst.
2.3.3.2 Art. 2 der Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Unabhängige Administrationsstelle)
7 Teilnehmende äussern sich zu den Bestimmungen, welche die Administrationsstelle des Registers betreffen.
PRO 1 Teilnehmender, davon 1 nationale Organisation (KPSD)
PRO, mit Anträgen 1 Teilnehmender, davon 1 nationale Organisation (KOK)
Gemischt 5 Teilnehmende, davon 5 nationale Organisationen (AquaViva, SFV, SKS, VL, WWF)
CONTRA, mit Anträgen -
CONTRA -
Anträge:
• 5 TN (AquaViva, SFV, SKS, VL, WWF) fordern eine neue Bestimmung Art. 2 Abs. 3 Bst. g
(neu): «sie stellt sicher, dass keine missbräuchliche Verwendung der Daten erfolgen kann, insbesondere die missbräuchliche Ausstellung von Fachbewilligungen. Ebenso ist bei der Anerkennung von ausländischen Ausweisen gemäss Art. 8 Abs. 2 ChemRRV eine besondere Sorgfaltspflicht anzuwenden.»
• Der Kanton VS fordert, dass die Administration des Registers im BAFU erfolgen und nicht
ausgelagert werden soll. Die KOK verlangt, dass die Verwaltung der Daten des Registers in öffentlicher Hand bleibt und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
23/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774