Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV
und Gartenbau aufgeteilt werden und anderseits insgesamt acht Themen, die im Kapitel 2.4.3 einzeln ausgewertet werden.
2.4.2 Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt enthalten 86 von 90 eingegangenen Stellungnahmen Äusserungen zur VFB, darunter 24 Kantone, 2 Parteien, 4 gesamtschweizerische Dachverbände, 39 nationale Organisationen, 14 kantonale und regionale Organisationen sowie 3 Unternehmen.
2.4.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 2.4.3.1 Gesamteinschätzung Zustimmung ohne Anträge bzw. nur Anträge die den Vollzug betreffen6
Grundsätzlich zustimmende Haltung, mit einzelnen Anträgen29
Weder zustimmende noch ablehnende Haltung, mit mehreren Anträgen50
Grundsätzlich ablehnende Haltung, mit mehreren Anträgen0
Ablehnung ohne Anträge1
35 der 86 sich äussernden Teilnehmenden (41%) haben eine zustimmende Haltung, 50 Teilnehmende (58%) haben eine sowohl zustimmende als auch ablehnende Haltung und 1 Teilnehmender (1%) äussert sich ablehnend.
Wie bei der ChemRRV anerkennen fast alle TN die Notwendigkeit der Umsetzung der entsprechenden Massnahme des Aktionsplans PSM. Als positiv wird die Professionalisierung der ganzen Branche gewertet sowie die Möglichkeit, dank der Weiterbildungspflicht die sich rasch ändernden Anforderungen an die Weiterbildung anzupassen. Die Aufteilung in die verschiedenen Bereiche wird mehrheitlich begrüsst, wobei es unterschiedliche Auffassungen bezüglich eines angemessenen Aufwandes in den Bereichen gibt. Die meisten bereichsübergreifenden Änderungswünsche beziehen sich auf die Gültigkeitsdauer der FABE inkl. der Verlängerung alter FABE sowie auf die Gebühren für Prüfung und Weiterbildungen.
Spezifisch zur VFB-L wird vor allem von Seite der Kantone die Aufteilung der Bereiche Landwirtschaft und Gartenbau begrüsst, da so die Voraussetzung geschaffen werde, die für die Bereiche spezifischen Inhalte zu vermitteln. Primär von landwirtschaftlichen Kreisen sind zahlreiche Anträge eingegangen, eine vereinfachte FABE für Grünlandbetriebe, die ausser kleinflächigen Herbizidanwendungen keine PSM einsetzen, einzuführen. Für eine solche FABE wird der Begriff «FABE Einzelstock» vorgeschlagen. Dem reduzierten Risiko dieser Anwendungen entsprechend, soll die Erlangung einer FABE Einzelstock einen deutlich reduzierten Aufwand für Prüfung und Weiterbildung generieren. Mehrere Teilnehmende schlagen vor, diese Art von FABE durch die VFB-SB abzudecken.
Spezifisch zur VFB-G wurde vereinzelt angemerkt, dass genauer spezifiziert werden müsse, was unter Gartenbau zu verstehen sei. Zudem solle vermieden werden, dass aufgrund des fliessenden Übergangs zur Landwirtschaft und zu den speziellen Bereichen Anwender/innen zwei FABE erwerben müssen.
Was die VFB-W betrifft, vertreten insgesamt 21 TN die Position, dass der Einsatz von PSM im Wald nicht erlaubt und daher die VFB-W vollständig gestrichen werden solle.
2.4.3.2 Art. 1 Abs. 1 VFB (Anwendungsbereich der Fachbewilligung)
18 TN äussern sich zur vorgeschlagenen, grundsätzlichen Unterscheidung der VFB in die vier Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Wald und spezielle Bereiche. Die meisten Äusserungen betreffen den Bereich Landwirtschaft (VFB-L), aber auch der Gartenbau (VFB-G) und die speziellen Bereiche (VFB-SB) wurden häufig kommentiert. Zum Anwendungsbereich der VFB-W gingen keine Stellungnahmen ein.
PRO 1 Teilnehmender, davon 1 überregionale Organisation (KVU) 30/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774