Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht LRV/VVEA
11 Rückmeldungen enthielten keine spezifische Beurteilung der Ziffer (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, SVP, sgv-usam, Schilliger Holz AG, HIS). Davon drückten 8 Stellungnehmende ihre grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungsvorschlägen in der LRV aus (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, sgv-usam), 1 stimmte den Vorschlägen mehrheitlich zu (SVP; siehe Kap. 3.1), 2 lehnten diese grundsätzlich ab (HIS, Schilliger Holz AG).
3.2.1.4 Anh. 2 Ziff. 844 LRV: Staub
Dem Vorschlag, den Grenzwert für die Emissionen von Staub bei der Herstellung von Span- und Faserplatten im indirekten Trocknungsverfahren auf 10 mg/m3 festzulegen, stimmten 19 von 30 Stellungnehmenden zu (AG, AI, BL, BS, GE, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG, Cercl'Air, KVU, Swiss Krono AG). Der Grenzwert könne mit Staubabscheidesystemen nach dem Stand der Technik eingehalten werden (AG, BL, BS, GE, LU, NE, OW, SH, TG, KVU, Swiss Krono AG). Die Swiss Krono AG begrüsste insbesondere, dass dadurch auch die Emissionen von weiteren, dem Staub anhaftenden Schadstoffen minimiert würden.
9 Rückmeldungen enthielten keine spezifische Beurteilung der Ziffer (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, SVP, sgv-usam). Davon drückten 8 Stellungnehmende ihre grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungsvorschlägen in der LRV aus (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, sgv-usam) und 1 stimmte den Vorschlägen mehrheitlich zu (SVP; siehe Kap. 3.1).
2 Stellungnehmende lehnten die vorgeschlagenen Grenzwerte ab (HIS, Schilliger Holz AG) und stellten den Antrag, den Grenzwert für Staub bei der Herstellung von Faserplatten im direkten Trocknungsverfahren auf 15 mg/m3 festzulegen. Schilliger Holz AG beantragte, die neuen Grenzwerte der LRV grundsätzlich analog der kürzlich in Kraft getretenen deutschen TA Luft festzulegen. HIS führte weiter aus, dass mit Blick auf den internationalen Standortwettbewerb die Betreiber von Anlagen zur Herstellung von Holzwerkstoffen in der Schweiz gegenüber Betreibern im umliegenden Ausland nicht durch strengere Emissionsauflagen benachteiligt werden dürften. Gleiche Wettbewerbschancen müssten gewahrt werden, da es ohnehin schon wirtschaftlich schwierig sei, bestehende und zukünftig auch neue Holzwerkstoffwerke in der Schweiz betreiben zu können. Hier müssten gleiche Voraussetzungen geschaffen werden, zumal Holz einer der wenigen Rohstoffe sei, der in der Schweiz in ausreichender Menge vorhanden sei.
3.2.1.5 Anh. 2 Ziff. 845 LRV: Organische Stoffe
19 von 30 Stellungnahmen (AG, AI, BL, BS, GE, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG, Cercl'Air, KVU, Swiss Krono AG) stimmten dem Vorschlag zu, den Grenzwert für die Emissionen von organischen Stoffen bei der Herstellung von Spanplatten auf 120 mg/m3, denjenigen für Faserplatten auf 80 mg/m3 und bei Pressen auf 70 mg/m3 festzulegen. Es wurde hervorgehoben, dass die Grenzwerte den Einsatz von Abluftreinigungsanlagen und eine Prozessführung entsprechend dem Stand der Technik berücksichtigten. Die Einführung eines sauerstoffbezogenen Konzentrationsgrenzwertes anstelle des geltenden produktionsbezogenen Grenzwertes wurde dabei speziell begrüsst (AG, BL, BS, GE, LU, NE, OW, SH, TG, KVU, Swiss Krono AG). Der Kanton LU betonte die daraus resultierende einfachere Überprüfung der Emissionen mittels kontinuierlicher Messung und die bessere Vergleichbarkeit. Die Swiss Krono AG fügte hinzu, dass der neue konzentrationsbezogene Grenzwert für Spanplatten umgerechnet annähernd dem bisher bestehenden, sehr strengen durchsatzbezogenen Grenzwert für Spänetrockner entspreche. Die Firma könne den neuen Grenzwert jedoch aufgrund diverser Investitionen und Prozessanpassungen einhalten, er stelle allerdings eine Herausforderung dar. Die Swiss Krono AG betonte weiter ihr Einverständnis mit den vorgeschlagenen Grenzwerten für Fasertrockner und Pressen.
9 Rückmeldungen enthielten keine spezifische Beurteilung dieser Ziffer (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, SVP, sgv-usam). Davon drückten 8 Stellungnehmende ihre grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungsvorschlägen in der LRV aus (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, sgv-usam) und 1 stimmte den Vorschlägen mehrheitlich zu (SVP; siehe Kap. 3.1).
52/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774