Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht LRV/VVEA

Die 2 Stellungnehmenden HIS und Schilliger Holz AG lehnten die vorgeschlagenen Änderungen ab. Schilliger Holz AG beantragte, die neuen Grenzwerte in der LRV grundsätzlich analog der deutschen TA Luft festzulegen (Spanplatten 200 mg/m3, Faserplatten 120 mg/m3, Pressen 100 mg/m3). HIS begründete ihre Ablehnung mit den in Kapitel 3.2.1.4 genannten Argumenten.

3.2.1.6 Anh. 2 Ziff. 846 LRV: Formaldehyd

Dem Vorschlag, den Grenzwert für die Emissionen von Formaldehyd bei der Herstellung von Holzwerkstoffen auf 10 mg/m3 festzulegen, stimmten 19 von 30 Stellungnehmende zu (AG, AI, BL, BS, GE, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG, Cercl'Air, KVU, Swiss Krono AG). Betont wurde, dass die Aufhebung der bisherigen Ausnahme der Emissionsbegrenzung für Formaldehyd gemäss Anhang 2 Ziffer 843 Absatz 1 LRV aufgrund dessen kanzerogener Wirkung notwendig sei. Der vorgeschlagene Grenzwert entspreche dem Stand der Technik (AG, BL, BS, GE, LU, NE, OW, SH, TG, KVU, Swiss Krono AG).

9 Rückmeldungen enthielten keine spezifische Beurteilung der Ziffer (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, SVP, sgv-usam). Davon drückten 8 Stellungnehmende ihre grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungsvorschlägen in der LRV aus (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, sgv-usam) und 1 stimmte den Vorschlägen mehrheitlich zu (SVP; siehe Kap. 3.1).

Gegen den vorgeschlagenen Grenzwert für Formaldehyd sprachen sich HIS und Schilliger Holz AG aus. Beide stellten den Antrag, diesen analog der TA Luft bei Faserplattenanlagen auf 15 mg/m³ festzulegen. HIS begründete ihre Ablehnung mit den in Kapitel 3.2.1.4 genannten Argumenten.

3.2.1.7 Anh. 2 Ziff. 847 LRV: Stickoxide

In 19 von 30 Stellungnahmen (AG, AI, BL, BS, GE, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG, Cercl'Air, KVU, Swiss Krono AG) wurde dem Vorschlag zugestimmt, den Grenzwert für die Emissionen von Stickoxiden bei direkt beheizten Spänetrocknern auf 150 mg/m3 und denjenigen für direkt beheizte Fasertrockner auf 50 mg/m3 festzulegen. In 10 der Rückmeldungen wurde betont, dass die geplanten Emissionsgrenzwerte den Einsatz von Entstickungsanlagen (SNCR) entsprechend dem Stand der Technik berücksichtigten, aber auch die unterschiedliche Prozessführung (z. B. erforderliche Trocknungstemperaturen, unterschiedliche Sauerstoffbezüge) bei der direkten Span- und Fasertrocknung (AG, BL, BS, GE, LU, NE, OW, SH, TG, KVU). Der Kanton LU führte weiter aus, dass zwar die Stickoxidemissionen vornehmlich aus den Feuerungen stammten, eine End-of-Pipe-Betrachtung aber sinnvoll sei, da die Feuerungsanlagen Bestandteil der Produktionsanlagen seien und unterschiedlichste Abluftströme im Prozess vermischt und zurückgeführt würden. Die Swiss Krono AG äusserte ihr Einverständnis zur Verschärfung der Stickoxidgrenzwerte. Stickoxide seien eine bedeutende allgemeine Emissionsquelle bei Verbrennungsprozessen und müssten daher möglichst begrenzt werden. Dank bedeutenden Investitionen und intensiven Versuchsreihen zur optimierten Betriebsweise könne die Swiss Krono AG die Grenzwerte heute einhalten. Mit Anlagen nach dem Stand der Technik könnten die vorgeschlagenen Grenzwerte eingehalten werden.

9 Rückmeldungen enthielten keine spezifische Beurteilung der Ziffer (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, SVP, sgv-usam). Davon drückten 8 Stellungnehmende ihre grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungsvorschlägen in der LRV aus (AR, GR, JU, NW, SZ, UR, EKL, sgv-usam) und 1 stimmte den Vorschlägen mehrheitlich zu (SVP; siehe Kap. 3.1).

Die 2 Rückmeldungen von HIS und Schilliger Holz AG drückten deren Ablehnung zu den vorgeschlagenen Stickoxid-Grenzwerten aus. Schilliger Holz AG beantragte, die neuen Grenzwerte in der LRV grundsätzlich analog der deutschen TA Luft festzulegen (250 mg/m3 bei direkten Trocknungsverfahren). HIS begründete ihre Ablehnung mit den in Kapitel 3.2.1.4 genannten Argumenten.

53/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774