Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV
• Rolle im politischen System bzw. politische Positionierung der Organisation, unterteilt in
vier Gruppen: kantonale Behörden oder Konferenzen (Beh), Anwender/innen von Pflanzenschutzmitteln und landwirtschaftliche Kreise (Anw), Gewässer- oder Umweltschutzkreise (Gew), Weitere (Wei)
1.2 Gesamtwürdigung der Stellungnahmen
Für die Gesamtwürdigung werden die Themen der Vorlage in drei Themenblöcke aufgeteilt. Die Stellungnehmenden werden nach der zweiten, in Kap. 1.1 erwähnten Einteilung kategorisiert.
Gültigkeit der FABE, Übergangsbestimmungen, Anerkennung EU/EFTA
Die Stellungnahmen bewerte die Begrenzung der Gültigkeitsdauer der FABE in Verbindung mit konkreten Anforderungen an die Weiterbildung sowie die Regelung in Fachverordnungen überwiegend positiv. Kritische Kommentare betreffen insbesondere die Gültigkeitsperiode der FABE sowie die Übergangsbestimmungen.
Seitens der Kantone und kantonalen Konferenzen wird von etwas mehr als der Hälfte (16 der 24 Kantone, die sich zu Art. 9 und 10 ChemRRV äussern) gewünscht, die Gültigkeitsdauer der FABE auf fünf Jahre zu beschränken. In den Übergangsbestimmungen wünschen sich die Kantone mehrheitlich eine Staffelung der Weiterbildungspflicht, mit Priorität für sehr alte Ausweise. Eine Weiterbildungspflicht bis Mitte 2030 soll für jene FABE-Inhaber/innen eingeführt werden, deren aktueller Ausweis vor Inkrafttreten der Chemikaliengesetzgebung 2005 ausgestellt wurde. Im Erläuternden Bericht (Kap. 4.1.2) wird zu den Angaben zu Art. 7 (Bedingungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für berufliche Anwender/innen) eine Präzisierung der verwendbaren Mittel verlangt (Bsp. Rebberg) und eine Klarstellung gewünscht, dass der Erwerb einer FABE für nichtberufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) nicht möglich ist.
Seitens der Anwender/innen und den landwirtschaftlichen Kreisen wird von rund der
Hälfte (16 inklusive des SBV der total 30 Stellungnahmen seitens landwirtschaftlicher Kreise) gefordert, dass die Gültigkeitsdauer der FABE auf fünf Jahre beschränkt und die Dauer der Weiterbildung reduziert wird. Bezüglich den Übergangsfristen wünschen sich landwirtschaftlichen Kreise mehrheitlich eine Verlängerung der Frist zur Umwandlung der FABE um sechs Monate bis zum 31.12.2026. Zudem sollen entsprechend auch nach bisherigem Recht ausgestellte Bewilligungen noch sechs Monate länger gültig sein. Weiter wird eine einjährige Sistierung der FABE bei Verpassen der Weiterbildung mit Möglichkeit einer Reaktivierung nach Weiterbildung verlangt und dass das Departement bzw. das BAFU die FABE-Inhaber/innen ein Jahr vor Ablauf der FABE schriftlich informiert
Stellungnahmen seitens der Umweltschutzkreise fordern mehrheitlich, die Gültigkeitsdauer der FABE (und damit auch der bis Ende 2026 ersetzten FABE) auf fünf Jahre zu beschränken.
Kompetenzen der FABE-Inhaber/innen, Weiterbildung, Prüfung, Finanzierung
Als positiv wird grundsätzlich die Einführung einer Weiterbildungspflicht beurteilt. Kritische Kommentare betreffen die nach Anwendungsbereich unterschiedliche Dauer der Weiterbildung, die detailliert definierten Inhalte und die Form der Weiterbildungen, die kurzen Umwandlungsfristen bestehender Bewilligungen
Seitens der Kantone und interkantonale Konferenzen wird die Konkretisierung der Anforderungen an den VFB und an die Weiterbildungen begrüsst, einzelne wünschen sich, dass diese in Absprache mit den Branchenverbänden und den Weiterbildungsanbietern geschehe.
Seitens der Anwender/innen und den landwirtschaftlichen Kreisen wird besonders oft
beantragt, dass die Mehrkosten der obligatorischen Weiterbildung durch das zuständige Departement übernommen werden.
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