Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV

Seitens der Umweltschutzkreise wird begrüsst, dass Ausbildungsabschlüsse nicht mehr als FABE PSM anerkannt werden, wenn die dafür nötigen Inhalte nicht vermittelt und geprüft wurden. In Art. 8 ChemRRV wird ein neuer Abs. 1bis (neu) gefordert, der die Ausrichtung der Kompetenzen der FABE-Inhaber/innen auf die neuen Risikoreduktions-Standards der guten fachlichen Praxis festlegt. Beiträge an Prüfungsstellen und Weiterbildungseinrichtungen lehnen diese ab – die Kurse sollen kostendeckend angeboten werden. Die Fachbewilligung Wald soll gestrichen werden, da es bereits erste Kantone gebe, in den in der Forstwirtschaft keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen.

Administration der FABE und Register / Verkauf und Schnittstelle / Sanktionen

Begrüsst wird die digitale Form des Registers, die Verwendung von Agate, die minimalen erhobenen und registrierten Datenmengen sowie der gesamtschweizerische Fokus. Kritische Kommentare betreffen vor allem den Aspekt der Datenverwendung und des Datenschutzes bzw. der Datensicherheit des geplanten Registers, sowie die rascheren, unverhältnismässigen Sanktionierungsmöglichkeiten.

Seitens der Kantone und kantonalen Konferenzen werden die Bestimmungen für die Sanktionierung werden mehrheitlich explizit begrüsst. Sie beantragen, dass FABE-Inhaber/innen verpflichtet werden, ihre Anschrift à jour zu halten, dass den kantonalen Vollzugsbehörden nebst dem Namen und der Gültigkeit auch der Zugang zu Wohn- und Email-Adresse zur Verfügung stehen und diese einen gebührenfreien Zugang zum Register (via Schnittstelle) erhalten.

Seitens der Anwender/innen und den landwirtschaftlichen Kreisen ist besonders wichtig,

dass Daten der FABE-Inhaber/innen nicht öffentlich zugänglich sind und diese Daten nicht für Statistiken oder andere Auswertungen verwendet werden dürfen. Zudem sollen Anwender/innen aus der Landwirtschaft bei der Anerkennung der Weiterbildungen den anderen Fachgebieten gleichgestellt werden (Coupon-Verfahren). Der neue Wortlaut zu den Sanktionierungsmöglichkeiten wird mit Verweis auf die Unverhältnismässigkeit und die damit begünstigte, kantonal unterschiedliche Sanktionierungspraxis abgelehnt. Sie beantragen weiter, dass die Abholung von PSM im Verkaufslokal durch eine durch den FABE-Inhaber / die FABE-Inhaberin delegierte Person erlaubt wird.

Die Umweltschutzkreise begrüssen das Register und insbesondere die Überprüfung der FABE in den Verkaufsstellen. Sie begrüssen überdies die neuen Bestimmungen zu den Sanktionierungen.

2 Ergebnisbericht nach Themenbereichen

2.1 Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV)

2.1.1 Ausgangslage

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die vom Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 6.9.2017 (Aktionsplan PSM) festgestellten Mängel im System der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) beheben. Ziel ist es, ab 2027 den bestmöglichen Einsatz von PSM durch berufliche Anwender/innen zu gewährleisten, indem der Zugang zu PSM auf Inhaber/innen von Fachbewilligungen (FABE) beschränkt wird, die über die geeigneten Kompetenzen verfügen und diese laufend aktualisieren.

Die Änderungen der ChemRRV betreffen sieben Themen, die in Kapitel 2.1.3 einzeln ausgewertet werden. Sie betreffen den Erwerb sowie die Aktualisierung von Kompetenzen der Inhaber/innen von FABE, die Anforderungen und die Qualität der Kompetenzen, die zeitliche Beschränkung bzw. die Verlängerungsdauer von FABE inkl. den entsprechenden Übergangsbestimmungen, mögliche Sanktionen und Bestimmungen zur Anerkennung von

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