Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV

Weiterbildungseinrichtungen sowie zur Finanzierung von Prüfungsstellen und Weiterbildungseinrichtungen.

2.1.2 Eingegangene Stellungnahmen

Alle 90 eingegangenen Stellungnahmen äussern sich zum Themenbereich ChemRRV, darunter 25 Kantone, 2 Parteien, 4 gesamtschweizerische Dachverbände, 42 nationale und überregionale Organisationen, 14 kantonale und regionale Organisationen sowie 3 Unternehmen.

2.1.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 2.1.3.1 Gesamteinschätzung ChemRRV Zustimmung ohne Anträge bzw. nur Anträge die den Vollzug betreffen8

Grundsätzlich zustimmende Haltung, mit einzelnen Anträgen31

Weder zustimmende noch ablehnende Haltung, mit mehreren Anträgen49

Grundsätzlich ablehnende Haltung, mit mehreren Anträgen1

Ablehnung ohne Anträge1

39 der 90 Teilnehmenden (43%) äussern sich zustimmend, 49 Teilnehmende (54%) äussern sich teils zustimmend, teils ablehnend und 2 Teilnehmende (2%) äussern sich ablehnend.

Fast alle TN anerkennen die Notwendigkeit der Umsetzung der entsprechenden Massnahme des Aktionsplans PSM sowie die Einführung einer Weiterbildungspflicht. Als positiv werden die Begrenzung der Gültigkeitsdauer der FABE in Verbindung mit konkreten Anforderungen an die Weiterbildung sowie im Grundsatz die Aufteilung der Fachverordnungen sowie die Einführung eines Registers beurteilt.

Kritische Kommentare betreffen die Gültigkeitsperiode der FABE, die nach Anwendungsbereich unterschiedliche Dauer der Weiterbildung, die detailliert definierten Inhalte und die Form der Weiterbildungen, die kurzen Umwandlungsfristen bestehender Bewilligungen und die rascheren, unverhältnismässigen Sanktionierungsmöglichkeiten.

Mit Abstand die grösste Anzahl der Änderungsanträge beziehen sich auf die Gültigkeitsdauer der FABE inkl. der Verlängerung alter FABE sowie auf die FABE für Grünlandbetriebe und Kleinanwender.

Seitens der Kantone und kantonalen Konferenzen wird insbesondere gewünscht, die Gültigkeitsdauer der FABE auf fünf Jahre zu beschränken. Die Konkretisierung der Anforderungen an die Weiterbildung in den VFB wird begrüsst, einzelne wünschen sich, dass diese in Absprache mit den Branchenverbänden und den Weiterbildungsanbietern geschehe. Auch die Bestimmungen für die Sanktionierung werden mehrheitlich explizit begrüsst. In den Übergangsbestimmungen wünschen sich die Kantone mehrheitlich eine Staffelung der Weiterbildungspflicht, mit Priorität für sehr alte Ausweise. Eine Weiterbildungspflicht bis Mitte 2030 soll für jene FABE-Inhaber/innen eingeführt werden, deren aktueller Ausweis vor Inkrafttreten der Chemikaliengesetzgebung 2005 ausgestellt wurde. Im Erläuternden Bericht (Kap. 4.1.2) wird eine Präzisierung der verwendbaren Mittel (Bsp. Rebberg) und eine Klarstellung gewünscht, dass der Erwerb einer FABE für nichtberufliche Verwendung von PSM nicht möglich ist.

Seitens der Anwender/innen und den landwirtschaftlichen Kreisen wird besonders oft

beantragt, dass die Mehrkosten der obligatorischen Weiterbildung durch das zuständige Departement übernommen werden. Von gut der Hälfte (16 inkl. dem SBV der total 30 Stellungnahmen seitens landwirtschaftlicher Kreise) wird gefordert, dass die Gültigkeitsdauer der FABE auf fünf Jahre beschränkt wird. Weiter wird der neue Wortlaut zu den Sanktionierungsmöglichkeiten mit Verweis auf die Unverhältnismässigkeit und die damit begünstigte, kantonal unterschiedliche Sanktionierungspraxis bemängelt. Bezüglich den Übergangsfristen wünschen sich landwirtschaftliche Kreise eine Verlängerung der Frist zur

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