Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Tunnel werden nach den neuen Standards geplant und ältere Tunnels an die neuen Standards angepasst.

Die dafür nötigen Anpassungen an den bestehenden Nationalstrassen werden als Ausbau im Sinne von Anpassungen bezeichnet. Darunter fallen Massnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, zur Verbesserung der Verträglichkeit, zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Unterhaltsfähigkeit sowie zur besseren Nutzung der bestehenden Kapazitäten.

Um den Verkehrsteilnehmenden auch weiterhin eine moderne, sichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Nationalstrassen-Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können, müssen die laufenden Anstrengungen fortgesetzt werden: Der Schutz von Anwohnenden vor übermässigem Lärm ist wegen der stetigen Verkehrszunahme und der Siedlungsentwicklung zur Daueraufgabe geworden. Die nötigen Massnahmen zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt müssen konsequent weitergeführt werden. Die Harmonisierung und die Modernisierung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen müssen vorangetrieben werden. Zur besseren Nutzung der bestehenden Kapazitäten müssen die Nationalstrassen mit weiteren Verkehrsmanagement-Anlagen ausgestattet werden und weitere nötige Anlagen wie Schwerverkehrskontrollzentren, Lastkraftwagen (LKW)-Abstellplätze, Schnellladestationen oder Umnutzungen von Pannenstreifen müssen realisiert werden.

Erhöhter Handlungsbedarf auf NEB-Strecken

Ein Teil der NEB-Strecken ist wesentlich älter als die bisherigen Nationalstrassen. Auf diesen Strecken besteht ein erhöhter Bedarf in Bezug auf die nötigen Anpassungen an den «Stand der Technik».

1.1.5 Betrieb und Unterhalt als weitere Daueraufgaben

Der Betrieb umfasst alle Massnahmen und Arbeiten, die für die Sicherheit und die tägliche lückenlose Verfügbarkeit der Nationalstrassen notwendig sind. Der Unterhalt umfasst die Bauprojekte zum Substanzerhalt der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen.

Wird der Betrieb oder der Unterhalt vernachlässigt, so führt dies zu Einbussen bei der Betriebsbereitschaft und der Sicherheit sowie zu wachsenden Schäden und Folgekosten. Daher haben sie bei beschränkten finanziellen Mitteln immer Priorität.

Den Betrieb der Nationalstrassen hat der Bund mehrheitlich an 11 Gebietseinheiten übertragen. Die meisten Gebietseinheiten sind Teil von kantonalen Baudirektionen. Das ASTRA steuert die Gebietseinheiten über Leistungsvereinbarungen. Die entsprechenden Leistungen müssen fortgesetzt werden.