Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Die Zuständigkeit für den Betrieb, den Unterhalt und die Weiterentwicklung der Nationalstrassen liegt beim Bund.

1.1.2 Erforderlich Beschlüsse und Berichterstattungen

Unbefristeter Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr

Der Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) schafft die finanzielle Grundlage für den Bund, um die Finanzierung von Nationalstrassen und Projekten des Agglomerationsverkehrs sicherzustellen. Der Fonds stellt Mittel für die folgenden Bereiche bereit2:

a. Nationalstrassen:

1. Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen;

2. Ausbau im Sinne von Kapazitätserweiterungen (Ausbauschritte) und grössere Vorhaben;

3. Fertigstellung;

b. Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs.

Eidgenössische Räte entscheiden über Zahlungsrahmen und Verpflichtungs-

kredite

Über die Verwendung der Mittel aus dem NAF entscheiden die eidgenössischen Räte. Für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau im Sinne von Anpassungen beantragt der Bundesrat jeweils einen vierjährigen Zahlungsrahmen.

Für die Ausbauschritte (Kapazitätserweiterungen) sowie die grösseren Vorhaben beantragt er einen Verpflichtungskredit. Die Ausbauschritte basieren auf dem strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen). Im Rahmen des Programms werden alle Erweiterungsprojekte der Nationalstrassen entwickelt, in einen übergeordneten Gesamtrahmen gestellt und priorisiert. Der Bundesrat schreibt das STEP Nationalstrassen regelmässig fort und stellt Anträge zur Finanzierung von weiteren Ausbauschritten.

Den Verpflichtungskredit für die Projekte der Netzfertigstellung haben die eidgenössischen Räte mit dem Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds bereits freigegeben.3

Gegenstand der Vorlage

Die Vorlage umfasst die Beantragung des Zahlungsrahmens für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen im Sinne von Anpassungen sowie die Beantragung des Verpflichtungskredits für den nächsten Ausbauschritt 2023 des STEP Nationalstrassen. Im Weiteren informiert sie die eidgenössischen Räte über den Zustand der Nationalstrassen, die Umsetzung der Erweiterungsprojekte in den

2 Artikel 5 NAFG

3 BBl 2007 8553