Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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schonendere Verkehrsmittel und der möglichen Verfügbarkeit von automatisierten Fahrzeugen auf den am stärksten belasteten Abschnitten Kapazitätserhöhungen notwendig. Diese sollen mit den Erweiterungsprojekten des STEP Nationalstrassen realisiert werden (vgl. Kapitel 2.3.7).
1.1.7 Netzfertigstellung
Die eidgenössischen Räte haben das Nationalstrassennetz im Jahre 1960 im Bundesbeschluss über die Nationalstrassen (Netzbeschluss) definiert. Bis heute sind rund 98 % davon gebaut. Bis zur Netzvollendung fehlen noch knapp 40 Kilometer. Die Federführung und die Bauherrenrolle bei der Fertigstellung der restlichen Strecken obliegen den Standortkantonen. Sie leisten auch eine Teilfinanzierung. Der Bund bezahlt den grössten Teil und hat die Oberaufsicht.
Die Anforderungen an die Trassierung und die Ausgestaltung der Nationalstrassen haben sich seit der ursprünglichen Planung in den 1960er Jahren stark verändert. Für einzelne Projekte ist die Realisierung heute nicht mehr zeitgemäss. Auf die Realisierung solcher Projekte soll in Absprache mit dem Standortkanton verzichtet werden. Dazu ist eine punktuelle Bereinigung des Netzbeschlusses erforderlich.
1.2 Geprüfte Alternativen
1.2.1 Kürzung des Zahlungsrahmens für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen
Der beantragte Zahlungsrahmen für den betrieblichen sowie den baulichen Unterhalt beruht auf Erfahrungswerten und für den Ausbau auf der Bedarfsschätzung des ASTRA. Sparpotentiale und Effizienzgewinne wurden berücksichtigt. Eine Kürzung des Zahlungsrahmens würde in erster Linie den Ausbau im Sinne von Anpassungen betreffen, mit der Folge, dass Massnahmen zur Verbesserung der Verträglichkeit oder der Verkehrssicherheit weniger rasch umgesetzt werden könnten. Weitergehende Kürzungen würden den Betrieb und den Unterhalt betreffen und sich dementsprechend kurzfristig negativ auf die Verkehrssicherheit und die Verfügbarkeit der Nationalstrassen auswirken sowie mittel- bis langfristig zu einer Verschlechterung des Anlagezustands führen.
1.2.2 Verzicht auf Erweiterungsprojekte im Rahmen des STEP Nationalstrassen
Bei einem teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Realisierung der Erweiterungsprojekte bleiben die funktionalen Probleme der Nationalstrassen bestehen. Die Engpässe werden sich - mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf das nachgelagerte Strassennetz und die Standortgunst - zeitlich und räumlich weiter ausdehnen. Die Verlässlichkeit des gesamten Strassenverkehrssystems wird weiter sinken und die Erschliessungsqualität insbesondere der Städte und grossen Agglomerationen nachhaltig beeinträchtigt.