Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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verkehr bilden weitere wichtige Grundlagen für die Fortschreibung des STEP Nationalstrassen.

1.4.2 Langfristige Klimastrategie der Schweiz

Die Klimastrategie 2050 hat zum Ziel, dass die Treibhausgasemissionen bis 2050 bei Netto-Null liegen. Im Jahr 2019 verursachte der Strassenverkehr rund 32 % der CO -Emissionen der Schweiz.13 Entsprechend hoch ist der Handlungsbedarf in

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diesem Sektor.

Die freie Wahl des Verkehrsmittels ist in der Schweiz unbestritten. Deshalb setzt der Bundesrat zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrsbereich primär auf die Elektrifizierung der Fahrzeugflotten, die weitere Verschärfung der CO2- Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen, die Weiterführung der Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe sowie die Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr und den Veloverkehr. Daneben ist eine Vielzahl von kleineren und grösseren Massnahmen umzusetzen und aufeinander abzustimmen.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen stellt sicher, dass das ASTRA seine Aufgaben für einen klimaschonenderen Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen, die Bereitstellung von Schnellladestationen auf Rastplätzen und die Produktion erneuerbarer Energien auf Flächen der Nationalstrasseninfrastruktur wahrnehmen kann.

Die angestrebte Verlagerung des privaten Strassenverkehrs ist in die Grundsätze des Sachplans Verkehr, Teil Programm und die Verkehrsperspektiven des UVEK eingeflossen.

1.4.3 Strategie Biodiversität Schweiz

Die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) verlangt unter anderem, dass der Verkehr keine zusätzlichen Trennwirkungen verursacht. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die bessere Nutzung bestehender Verkehrsinfrastrukturen den Vorrang vor dem Bau neuer Infrastrukturanlagen hat und dass bei Neubauten die Schonung von schützenswerten Lebensräumen sowie die Durchlässigkeit für die Fauna sichergestellt wird. Entsprechende Grundsätze sind im Sachplan Verkehr, Teil Programm verankert und müssen bei der Fortschreibung des STEP Nationalstrassen berücksichtigt werden.

12 Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur

13 Treibhausgasinventar der Schweiz (admin.ch)