Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019- 202310 angekündigt.
1.4 Verhältnis zu Strategien des Bundesrats
Betrieb, Unterhalt und Weiterentwicklung der Nationalstrassen sind beeinflusst von übergeordneten Strategien und Zielen des Bundes. Die Strategien mit dem grössten Bezug werden nachfolgend aufgelistet.
1.4.1 Sachplan Verkehr, Teil Programm und weitere Verkehrsdossiers des Bundes
Von besonderer Bedeutung ist der Sachplan Verkehr, Teil Programm (Mobilität und Raum 2050)11. Die darin formulierten Grundsätze stellen die räumliche und die verkehrsträgerübergreifende Abstimmung der Verkehrsinfrastrukturvorhaben sicher und unterstützen eine möglichst ressourcenschonende sowie verträgliche Realisierung der Vorhaben.
Die Gesamtverkehrsstrategie aus dem Sachplan Verkehr, Teil Programm definiert den Rahmen für die Planung der Verkehrsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung. Zur Erreichung der Gesamtverkehrsziele ist jeder Verkehrsträger entsprechend seiner spezifischen Vorteile eingesetzt, optimal in die Transportketten eingebettet und mit den anderen Verkehrsträgern umfassend verknüpft. Der öffentliche Verkehr entwickelt sich zum Rückgrat für die angestrebte verkehrsmittelübergreifende Mobilität. Die Nationalstrasse nimmt im Strassenverkehr, soweit ihre Durchleitungsfunktion und Funktionsfähigkeit gewahrt sind, die Überlast des nachgelagerten Strassennetzes auf und entlastet die städtischen Kerne vom Verkehr. Synergien zwischen öffentlichem Verkehr und motorisiertem Individualverkehr vermindern die Störungsanfälligkeit der jeweiligen Netze. Der Bund weist aus, dass die vorgesehenen Erweiterungsvorhaben auch unter Berücksichtigung einer gesamtverkehrlichen Betrachtung nötig sind und dass die bestehenden Verkehrsflächen sowie -angebote möglichst effizient genutzt sind.
Die Erweiterung der Nationalstrassen beeinträchtigt und beansprucht u.a. Natur, Landschaft, Gewässer sowie Boden und kann zu zusätzlichen Treibhausgasemissionen führen. Diese Ressourcen werden so weit möglich geschont. Die verbleibenden Zielkonflikte werden im Rahmen der Planungsschritte frühzeitig angegangen und die Interessen abgewogen. Die Kapazitäten der bestehenden Infrastrukturen werden optimal genutzt und Synergien sowie Komplementarität zwischen den Verkehrsträgern werden ausgeschöpft, bevor in zusätzliche Infrastrukturen investiert wird.
Die behördenverbindlichen Grundsätze im Sachplan Verkehr, Teil Programm sind bei der Fortschreibung des STEP Nationalstrassen zu berücksichtigen. Weitere Verkehrsdossiers des Bundes wie der Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur12 sowie die mitfinanzierten Massnahmen des Programms Agglomerations-
10 BBI 2020 1777, Seite 1844 und 1845
11 Mobilität und Raum 2050: Sachplan Verkehr, Teil Programm (admin.ch) - 2021 vom Bundesrat verabschiedet