Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Die SBS wird durch Massnahmen aus dem Aktionsplan Biodiversität (AP-SBS) konkretisiert. Seit 2001 besteht eine Sanierungspflicht bei unterbrochenen Wildtierkorridoren von überregionaler Bedeutung. Das hergeleitete Sanierungskonzept14 wurde also im Rahmen des AP-SBS beschleunigt und erweitert (u.a. durch die Berücksichtigung der NEB-Strecken). Das ASTRA leistet einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität durch die nachhaltige Gestaltung und den Unterhalt von Grünräumen entlang von Nationalstrassen. Zur Förderung der Biodiversität werden 20 Prozent der rund 4’300 Hektaren Grünfläche an Nationalstrassen als Biodiversitätsschwerpunkte ausgeschieden und naturnah sowie standortspezifisch gepflegt. Darunter fallen u.a. blumenreiche Wiesen mit späterer Mahd, strukturreiche Hecken sowie Kleinstrukturen für Reptilien. 2015 hat das ASTRA in der Richtlinie «Grünräume an Nationalstrassen»15 dazu umfassende Vorgaben erarbeitet.

Weitere Massnahmen zur Berücksichtigung und Förderung der Biodiversität werden unabhängig vom AP-SBS weiterhin ergriffen.

Unterhaltsprojekte an bestehenden Strasseninfrastrukturen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt obliegen der Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen16. Für Unterhaltsprojekte, bei denen keine UVP-Pflicht besteht, haben das GS-UVEK, das ASTRA und das BAFU eine Checkliste17 erstellt, mit dem Ziel, die Biodiversitätsanliegen soweit die gesetzlichen Vorgaben dies verlangen, zu berücksichtigen. Die Checkliste definiert Prüfpunkte und Anforderungen, die bei der Projektierung zu berücksichtigen sind.

Weiter hält das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, Art. 18 Abs. 1ter) fest, dass der Verursacher bei Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume für angemessenen Ersatz sorgen muss. Das ASTRA regelt in einer Richtlinie sowohl die Anforderungen als auch die Finanzierung für den Unterhalt von Ersatzflächen18.

Die Freigabe des beantragten Zahlungsrahmens für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen stellt die weitere Umsetzung und Intensivierung der Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität sicher. Die dazu notwendigen finanziellen Mittel sind in den ausgewiesenen Kosten der Vorhaben integriert.

1.4.4 Bodenstrategie Schweiz

Mit der Bodenstrategie beabsichtigt der Bund, dass in der Schweiz bis 2050 netto keine Böden mehr verbraucht werden. Das Überbauen des Bodens ist zwar weiterhin möglich, bedingt aber, an einem anderen Ort eine gleichwertige Bodenaufwertung zur Kompensation.

14 Teilprogramm Sanierung der Wildtierkorridore 2021.pdf

15 Richtlinie ASTRA 18007 Grünräume an Nationalstrassen – Gestaltung und Betrieblicher Unterhalt, ASTRA, 2015

16 UVP-Handbuch: Modul 2: UVP-Pflicht von Anlagen, BAFU, 2009

17 Richtlinie ASTRA 18002 Checkliste Umwelt für nicht UVP-pflichtige Nationalstrassen- Projekte, ASTRA, 2017

18 Richtlinie ASTRA 18006 Unterhalt von Ersatzflächen, ASTRA, 2013