Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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Tabelle 2
Finanzbedarf Betrieb 2024–2027 brutto
in Mio. Franken (nominal, 0,4 % Teuerung pro Jahr, inkl.
MWST) 2024 2025 20262027
Netz ohne NEB-Strecken - Betrieb (inkl. kleiner baulicher Unterhalt) 338 340 341342
- Schadenwehren 30 30 3030
- Verkehrsmanagementzentrale 24 24 2425
Total Netz ohne NEB-Strecken 392 394 395397
NEB-Strecken - Betrieb (inkl. kleiner baulicher Unterhalt) 37 37 3737
- Schadenwehren 3 3 33
- Verkehrsmanagementzentrale 2 2 33
Total NEB-Strecken 42 42 4343
Total 434 436 438440
2.2.4.3 Unterhalt
Nationalstrassennetz ohne NEB-Strecken
Der Finanzbedarf für den Unterhalt des Nationalstrassennetzes ohne NEB-Strecken liegt in den Jahren 2024–2027 jährlich zwischen 1,021 und 1,046 Milliarden Franken.
Basis für die Festlegung des Finanzbedarfs bildet der Wiederbeschaffungswert der Nationalstrassen. Der Umfang der notwendigen Unterhaltsarbeiten sollte so festgelegt werden, dass der Substanzerhalt gewährleistet ist. Von 2009 bis 2017 lagen die Ausgaben für den Unterhalt bei 0,8 % bis 1,0 % des Wiederbeschaffungswerts. Dieser Betrag reichte nicht aus, um den Substanzerhalt vollumfänglich sicherzustellen. Von 2018 bis 2020 lagen die Ausgaben für den Unterhalt bei 1.3 % des Wiederbeschaffungswerts, was zu einer leichten Verbesserung des Netzzustands führte. Basierend auf diesen Erfahrungswerten des ASTRA geht der Bundesrat davon aus, dass der Substanzerhalt dann sichergestellt ist, wenn der Aufwand für den Unterhalt 1,2 % des Wiederbeschaffungswerts entspricht. Dieser belief sich 2019 auf 83,2 Milliarden Franken (inkl. MWST)25 und wird mit den geplanten Erweiterungen des Nationalstrassennetzes weiter zunehmen.
25 Netzzustandsbericht (admin.ch)