Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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zusätzliche Ausgaben in den Bereichen Vernetzung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen und Produktion von erneuerbarer Energie auf Nationalstrasseninfrastruktur geplant.
NEB-Strecken
Der Finanzbedarf für den Ausbau der NEB-Strecken liegt bei durchschnittlich 55 Millionen Franken jährlich. Die Erhöhung im Vergleich mit dem in der Botschaft für den laufenden Zahlungsrahmen 2020–2023 ausgewiesenen Finanzbedarf (durchschnittlich 44 Millionen Franken jährlich) ist wie beim Unterhalt begründet: Da sich die Projekte auf NEB-Strecken erst in der Startphase befinden, liegen die Ausgaben für den Ausbau 2020–2023 voraussichtlich tiefer als geplant. Dies soll mit Mehrinvestitionen in den Jahren 2024 – 2027 zumindest teilweise kompensiert werden.
Tabelle 4
(nominal, 0,4 % Teuerung pro Jahr, inkl.
Finanzbedarf Ausbau im Sinne von Anpassungen 2024–2027 brutto in Mio. Franken MWST) 2024 2025 20262027
Netz ohne NEB-Strecken 484 488 492496
NEB-Strecken 55 55 5556
Total 539 543 547552
2.2.4.5 Total Finanzbedarf 2024–2027
Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung für 2024–2027 einen Zahlungsrahmen gemäss Art. 6 NAFG in Höhe von insgesamt 8,433 Milliarden Franken (nominal, Teuerung 0.4 % pro Jahr, inkl. MWST) für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau im Sinne von Anpassungen.
Davon sind insgesamt 762 Millionen für die NEB-Strecken vorgesehen, also durchschnittlich 190 Millionen jährlich. Das ist ein Vielfaches des Kompensationsbeitrages der Kantone, der 60 Millionen pro Jahr beträgt.
Tabelle 5
Finanzbedarf 2024–2027 brutto für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen
in Mio. Franken (nominal, Teuerung 0,4 % pro Jahr, 2024 2025 2026 2027 Total inkl. MWST)
Betrieb Betrieb Netz ohne NEB-Strecken 392 394 395 397