Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Die tatsächlichen Ausgaben für den Unterhalt werden von 2020–2023 voraussichtlich den genannten Durchschnittswert übersteigen. Um langfristig bei 1,2 % des Wiederbeschaffungswerts zu bleiben, werden folglich für 2024–2027 Ausgaben geplant, die leicht darunterliegen. Der ausgewiesene Finanzbedarf entspricht jeweils 1,18 % des prognostizierten Wiederbeschaffungswerts. Weil der Wiederbeschaffungswert durch Inbetriebnahmen und Ausbauten zunimmt, steigt per Saldo auch der ermittelte Unterhaltsbedarf.

NEB-Strecken

Der geschätzte Finanzbedarf für den Unterhalt der NEB-Strecken liegt bei durchschnittlich 93 Millionen Franken jährlich. Verglichen mit dem laufenden Zahlungsrahmen erhöht sich der Bedarf um 20 Millionen jährlich.

Da die Vorbereitung grosser Investitionsprojekte auf diesen Strecken Zeit erfordert, liegen die Ausgaben für den Unterhalt der NEB-Strecken 2020–2023 voraussichtlich tiefer als geplant. Die freigewordenen Mittel ermöglichen es, Investitionen in das übrige Nationalstrassennetz vorzuziehen. Im Gegenzug sind für 2024–2027 auf den NEB-Strecken höhere Ausgaben vorgesehen als in der Vorperiode.

Tabelle 3

Finanzbedarf Unterhalt 2024–2027 brutto

in Mio. Franken (nominal, 0,4 % Teuerung pro Jahr, inkl.

MWST) 2024 2025 20262027

Netz ohne NEB-Strecken 1 021 1 029 1 037 1 046 NEB-Strecken 92 93 9393

Total 1 113 1 122 1 130 1 139

2.2.4.4 Ausbau im Sinne von Anpassungen

Nationalstrassennetz ohne NEB-Strecken

Der Finanzbedarf für den Ausbau liegt in den Jahren 2024–2027 zwischen 539 und 552 Millionen Franken pro Jahr. Diese Angabe basiert auf der Einschätzung der Bedürfnisse und den Teilprogrammen des ASTRA. Ausgaben fallen insbesondere in den folgenden Bereichen an:

- Umnutzung von Pannenstreifen

- Betriebs- und Sicherheitsausrüstung

- Wildtierquerungen

- Lärmschutz

Verglichen mit dem laufenden Zahlungsrahmen bleibt der Bedarf ungefähr auf gleicher Höhe. Arbeiten in den Bereichen Tunnelsicherheit und Schwerverkehrskontrollzentren belasten den vorliegenden Zahlungsrahmen weniger stark, da die entsprechenden Arbeiten 2023 bereits fortgeschritten sein werden. Andererseits sind