Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Total Finanzbedarf für Betrieb,

2 270 2 274 2 212 2 221 8 977 Unterhalt, Ausbau 2020–2023*

Einsparungen und Minderbedarf

(bestehendes Netz, ohne NEB- -204 -205 -206 -207 -822 Strecken)

Total korrigierter Finanzbe-

darf für Betrieb, Unterhalt, 2 066 2 069 2 006 2 015 8 156 Ausbau 2020–2023*

*Die in der Tabelle aufgeführten Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.

2.2.4 Benötigte finanzielle Mittel

2.2.4.1 Einleitung

Der nachfolgend ausgewiesene Finanzbedarf umfasst alle für den Betrieb, den Unterhalt sowie den Ausbau der Nationalstrassen im Sinne von Anpassungen notwendigen Aufwendungen für die Jahre 2024–2027 und entspricht dem beantragten Zahlungsrahmen.

2.2.4.2 Betrieb

Der Finanzbedarf für den Betrieb des Nationalstrassennetzes liegt im Jahr 2024 bei 434 Millionen Franken und steigt in den darauffolgenden Jahren mit der Teuerung. Diese Mittel sind für den Betrieb im engeren Sinne (unter anderem Winterdienst, Reinigung, Grünpflege, Pflege der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen, kleiner baulicher Unterhalt), für die Schadenwehren und für die Verkehrsmanagementzentrale vorgesehen.

Erhöhend auf die Kosten des Betriebs wirken einerseits zunehmende Anforderungen, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit, Verträglichkeit und Verkehrsmanagement, sowie die Inbetriebnahme neuer, sich derzeit noch im Bau oder in Planung befindender Anlagen. Andererseits werden zusammen mit den Gebietseinheiten und im Verkehrsmanagement auch Effizienzgewinne angestrebt.

Der Finanzbedarf für den Betrieb der NEB-Strecken beträgt 42 bis 43 Millionen Franken pro Jahr. Diese Beträge entsprechen den Angaben, die der Bundesrat in der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung vom 18. Januar 201224 aufgeführt hat. Sie stehen zudem im Einklang mit den Erfahrungswerten des ASTRA seit der Aufnahme der NEB-Strecken ins Nationalstrassennetz.

Insgesamt werden für den Betrieb trotz der Teuerung leicht weniger Mittel beantragt als im vorangehenden Zahlungsrahmen, dank den angestrebten Effizienzgewinnen.

24 BBl 2012 745