Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/24: Änderung der Tierseuchenverordnung · 15 Seiten
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Chlamydiose der Vögel Art. 253: Seuchenfall
Die Vertreter aus der Geflügelbranche (Animalco, Aviforum, Bell, Frifag, Micarna, SGP, SVGM der GST, WPSA) und die Universität Zürich (NRGK sowie IVPZ, VSF UZH) wünschten die Präzisierung des Erregers zu «Chlamydia psittaci».
Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer Art. 274 ff.:
Die Identitas AG begrüsste die freiwillige Erfassung des Befalls mit dem Kleinen Beutekäfer über das System Apinella, wies jedoch darauf hin, dass nur eine vollständige Erfassung der Bienenstöcke in der TVD eine systematische Früherkennung zuliesse.
Der Kanton BE und VD fragten, weshalb ein freiwilliges Programm in der TSV verankert werden müsse.
Apisuisse schlug eine Umformulierung vor.
Infektion mit dem Taura-Syndrom-Virus und Infektion mit dem Virus der Gelbkopf-Krank-
heit Art. 279c und Art. 279d:
Mehrere Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, GR, LU, NW, SG, SH, SO, TI) und die VSKT schlugen vor, die Bezeichnung «Penaeus» zu überprüfen, da diese Bezeichnung überholt sei. Sie würden eine Definition der betroffenen Gattungen auf Ebene Technischer Weisungen vorziehen, da deren Bezeichnung schnell wieder ändern könne.
Die GST und Micarna waren der Ansicht, dass die Wiederbesetzung ohne Wartezeit möglich sein sollte. Sie wiesen zudem auf einen Schreibfehler hin.
Der ASA-SAV war der Ansicht, dass die Art. 279a-279e aus der TSV gestrichen werden könnten, da sie die Aufnahme der hochansteckenden Wassertierseuchen ablehnen.
Krebspest Art. 288: Diagnose
Der ASA-SAV erachtete die Aufnahme der Infektion mit dem Virus der Weisspünktchenkrankheit zurzeit nicht als notwendig und beantragte die Streichung derselben aus der TSV.
Überwachung von Zoonosen Art. 291a:
Die Kantone (AG, AI, AR, BE, GR, LU, NW, SG, SH, TI, ZH) und die VSKT kommentierten, dass die Mycoplasmose der Hühner und Truthühner neue eine «zu überwachende Seuche» ist und forderten eine Präzisierung der Haltungsformen, welche diesbezüglich zu überwachen sind.