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Vernehmlassung 2021/26: Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) · 83 Seiten
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b. Sie oder er wirkt bei der Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung mit und überprüft diese, jedenfalls dann, wenn der private Verantwortliche von der Konsultation des EDÖB im Sinne von Art. 23 Abs. 4 DSG absehen will.
2 Der private Verantwortliche muss der Datenschutzberaterin oder dem Datenschutzberater:
a. die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen;
b. Zugang zu allen Auskünften, Unterlagen, Verzeichnissen der Bearbeitungstätigkeiten und Personendaten gewähren, die sie oder er zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben benötigt.
Art. 26 Ausnahme von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der
Bearbeitungstätigkeiten
Unternehmen und andere privatrechtliche Organisationen, die am Anfang eines Jahres weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, sowie natürliche Personen sind von der Pflicht befreit, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen, ausser eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt:
a. Es werden umfangreich besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet.
b. Es wird ein Profiling mit hohem Risiko durchgeführt.
5. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane
1. Abschnitt: Datenschutzberaterin oder -berater
Art. 27 Ernennung
Jedes Bundesorgan ernennt eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater. Mehrere Bundesorgane können gemeinsam eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater ernennen.
Art. 28 Anforderungen und Aufgaben
1 Die Datenschutzberaterin oder der Datenschutzberater muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Sie oder er verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse.
b. Sie oder er übt ihre oder seine Funktion gegenüber dem Bundesorgan fachlich unabhängig und weisungsungebunden aus.
2 Sie oder er muss folgende Aufgaben wahrnehmen:
a. Sie oder er prüft die Bearbeitung von Personendaten sowie deren Voraussetzungen und empfiehlt Korrekturmassnahmen, wenn sie oder er feststellt, dass Datenschutzvorschriften verletzt wurden.