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Vernehmlassung 2021/26: Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) · 83 Seiten

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Kroatien Zypern

Lettland

men kommerzieller Tätigkeiten in eine andere Provinz oder ein anderes Land übermittelt werden.

5Der Entscheid des Bundesrats bezieht sich nur auf Datenbearbeitungen, die nicht in den

Anwendungsbereich der Schengen-relevanten Richtlinie (EU) 2016/680 fallen. In den von der Richtlinie (EU) 2016/680 erfassten Bereiche wird die Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs gemäss dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom ... gemäss der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten im Vereinigten Königreich als angemessen anerkannt.