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Vernehmlassung 2021/26: Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) · 83 Seiten

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Art. 29n Abs. 1 Bst. a

1 Für die Gewährleistung der Datensicherheit gelten:

a. die VDSG89;

Art. 29t Abs. 2

2 Die Protokolle werden während zwei Jahren getrennt vom System, in welchem die Personendaten bearbeitet werden, aufbewahrt.

Art. 29v zweiter Satz

... Die Einschränkungen richten sich nach Artikel 26 DSG90.

Art. 29w Abs. 1 Bst. a

1 Für die Gewährleistung der Datensicherheit gelten:

a. die VDSG91;

Anhang 2 wird wie folgt geändert:

Ziff. 4.1, erste Zeile zweite. Spalte

Datenbank Terrorismus

41. RIPOL-Verordnung vom 26. Oktober 201692

Art. 2 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. f

1Das Bundesamt für Polizei (fedpol) ist das für RIPOL verantwortliche Bundesorgan. Es übernimmt dabei folgende Aufgaben: ...

f. Es erlässt ein Bearbeitungsreglement nach Artikel 5 der Verordnung …93 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG).

Art. 13 Abs. 1, 1bis und 2 erster Satz

1 Die Rechte der Betroffenen, insbesondere das Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht, richten sich nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 25. September 202094.

88 SR 235.1

89 SR 235.11

90 SR 235.1

91 SR 235.11

92 SR 361.0

93 SR 235.11

94 SR 235.1